Bearbeitungstermine

Hallo Wissende

Wenn zu einem Steuerbescheid ein Widerspruch eingereicht wurde, wird dieser ja vom Finanzamt bearbeitet.
Die Bearbeitung kann dauern; Nachfragen ergaben die Antwort „Hier ist ein großer Stapel, wenn sie dran sind, wird das bearbeitet“.
Dann wird der Widerspruch von der Rechtsabteilung nach Monaten beantwortet.
In der Antwort wird eine Frist zur Erwiderung von 4 Wochen gesetzt.

Dürfen die das? Respektive gibt es überhaupt irgendwelche Zeit Regeln für die Bearbeitung derartiger Vorgänge?

Gruß
Rochus

Hallo,

Wenn zu einem Steuerbescheid ein Widerspruch eingereicht wurde, wird dieser ja vom Finanzamt bearbeitet.
Die Bearbeitung kann dauern; Nachfragen ergaben die Antwort „Hier ist ein großer Stapel, wenn sie dran sind, wird das bearbeitet“.

Ja, nach welcher Reihenfolge sollte es sonst gehen?

Dann wird der Widerspruch von der Rechtsabteilung nach Monaten beantwortet.
In der Antwort wird eine Frist zur Erwiderung von 4 Wochen gesetzt.
Dürfen die das?

Ja.

Respektive gibt es überhaupt irgendwelche Zeit Regeln für die Bearbeitung derartiger Vorgänge?

Geht es jetzt um das Amt oder den Steuerpflichtigen? Für die Ämter sind da meist keine harten Fristen vorgesehen, für den Bürger hingegen schon und die darf das FA auch teilweise selber bestimmen. Hier dürften § 355 bzw. 364 AO relevant sein. http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130…

Das Amt selbst hat meist locker 6 Monate Zeit, bevor eine Untätigkeitsklage erhoben werden kann. http://www.gesetze-im-internet.de/fgo/__46.html Das FA muss dann schon triftige Gründe für eine längere Bearbeitungsdauer vorbringen. Urlaub, Kindertag und Karneval sind keine solche Gründe.

Grüße

Danke. owt
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