Ich habe im September einen Antrag auf Arbeitslosenbeihilfe beim Arbeitsamt gestellt. Nun haben wir es bald Dezember und ich habe noch keinen Bescheid und noch Geld gesehen.
In welcher Frist muss das Arbeitsamt einen solchen Antrag bearbeiten?
Kann man z.B. eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen?
Die laufenden Kosten fressen mein Konto so langsam auf 
MfG
Thomas
Hallo Thomas,
Du kannst beim AA einen Vorschuss beantragen, wenn ersichtlich ist, dass Du Anspruch auf Alhi hast.
Grüße Almut
Hi,
warum immer gleich klagen?
Schon mal nachgefragt, wie der Bearbeitungsstand ist?
Dann umgehend einen Vorschuss beantragen.
Gruß
HaWeThie
Klagen, Klagen, Klagen…
Hi!
Ich habe im September einen Antrag auf Arbeitslosenbeihilfe
beim Arbeitsamt gestellt. Nun haben wir es bald Dezember und
ich habe noch keinen Bescheid und noch Geld gesehen.
Halte ich für sehr lang, aber den Hinweis auf das „Nachfragen“ hast Du ja schon bekommen!
In welcher Frist muss das Arbeitsamt einen solchen Antrag
bearbeiten?
So schnell es denn geht (ist unter Umständen nicht unwesentlich von der Mithilfe des Antragstellers abhängig).
Kann man z.B. eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht
einreichen?
Wieso schreien alle beim „Ärger“ mit Behörden direkt nach dem Gericht?!
Wenn das AA tatsächlich auf Nachfrage (geh persönlich hin - Du hast ja genug Zeit [bevor hier jetzt der Aufschrei losgeht: Ich bin selbst arbeitssuchend]) dort keine Hilfe bekommst, kann es auch helfen, mal beim Sozialamt vorbeizuschauen! Die können Dir zwar auch nicht konkret helfen, aber es soll schon mal vorgekommen sein, dass ein Anruf vom Sozialamt beim AA mit der Bitte um Hilfe wahre Wunder wirkt…
Liebe Grüße
guido