Bearbeitungszeit d.Witwenrenten Ausgleichszahlung

Hallo,

vor kurzem habe ich (seit 2001 verwitwet) einen Amerikaner geheiratet und die 24monatige Ausgleichzahlung beantragt. Weiss jemand wie lange die Bearbeitungszeit ist?? Bzw. habe ich gehoert, das sie bei Eheschliessung im Ausland nicht bezahlt wird - aber das waere ja wohl eine Diskriminierung, oder???

Hallo,

da würde ich einfach mal abwarten oder bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen. Es wird ja noch die laufende Witwenrente gezahlt. Die wird dann mit der Rentenabfindung verrechnet werden.

Dass die Eheschliessung im Ausland erfolgt, spielt wohl keine Rolle. Allerdings würde nicht Nichtanerkennung einer Ehe dazu führen, dass die laufende Witwenrente ohne Begrenzung weiter gezahlt würde. Das wird aber die RV wohl kaum machen.

Gruß Woko

Hallo Woko,

erstmal herzlichen Dank fuer Deine Antwort. Die hier in den USA geschlosse Ehe wird auf jedenfall anerkannt - da hab ich mich schon vorher bei der RV erkundigt. Muss nur eine Heiratsurkunde schicken (hab ich bereits gemacht)und die muss nicht mal uebersetzt werden. Im gleichen Schreiben habe ich die Ausgleichszahlung beantragt.
Stimmt das eigentlich wirklich, das bei einer Scheidung die Witwenrenten Zahlung wieder aufleben wuerde??? Ich kann mir das gar nicht vorstellen!!

Nochmals Danke und Gruss

Hallo,

das Wiederaufleben der früheren Witwenrente ist in § 46 Abs. 3 SGB VI gergegelt. Hier zum Nachlesen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__46.html

Gruß Woko