Hallo,
A hat am 02.12.2010 einen Antrag auf Erstausstattung persönlich abgegeben.
Bis einschließlich heute hat A keine Antwort erhalten.
Das wundert mich nicht. Eine Kollegin meiner Tante, die bei einer ARGE arbeitet, stöhnte was von akuell 8 Wochen Bearbeitungszeit und Ersticken in Arbeit (u.a. wegen Urlaub (Feiertage)).
Innerhalb welcher Zeit muss die ARGE den Antrag zumindest mit der Bearbeitung begonnen haben?
Ich meine, speziell dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Dafür aber eine, wie lange sich Behörden mit ihren Bescheiden (Bewilligungen, Ablehnungen) Zeit lassen darf, bevor man Untätigkeitsklage erheben kann/darf: 6 Monate(!).
Sorry, dass ich keine bessere Antwort für Dich habe.
Grüße Fred