Hallo allerseits,
ich hätte eine kurze Frage bezüglich der Bearbeitungszeit von Anträgen bei Gericht. Hat von Euch jemand Erfahrung, wie lange die Bearbeitungszeit eines Antrags auf Erlass eines europ. Zahlungsbefehls dauert? (Rückantwort vom Mahngericht Berlin-Wedding, bevor der Antrag an das zuständige ausländische Gericht weitergeleitet wird)
Vielen Dank im voraus!
Christian
Geht es um die Umschreibung eines bereits bestehenden Titels als europäischen Vollstreckungstietel oder konkret um das europäische Mahnverfahren?
Allgemein ist das Verfahren natürlich auch abhängig von dem Land für das der Titel gelten soll. Östereich und Schweiz sind da recht flott.
Es geht nur um das Mahnverfahren an sich. Das Land ist Großbritannien. Ich warte jetzt schon seit über 4 Wochen auf eine Antwort vom Mahngericht Wedding, ob mein Antrag überhaupt schon weitergeleitet worden ist…