Gibt es eine gesetzlich geregelte Bearbeitungszeit bei Rentenkassen, wonach sie nach einer bestimmten Zeit, einen Bescheid( auch wenn es nur ein zwischen Bescheid ist) herausgeben müssen um Planungssicherheit für den Aspiranten zu haben?
Also
in einem Fall hatten sie 1 Monat nach Rentenbeginn noch keine Eile fuer einen Bescheid gesehen. Der Wunsch nach Zwischenbescheid wurde dann kurzfristig erfuellt, incl Rentenzahlung.
Zeit brauchen sie fuer Rueckfragen bei anderen Aemtern, Arbeitgebern, Krankenkassen, das kann schon mal dauern.
Die Rentenhoehe kommt wie das Wetter, ohne Einfluss, was soll vorab eine Planungssicherheit bringen?
Gruss Helmut
Hallo,
Ob es da Fristen gibt, das weiß ich leider nicht, aber wenn es um eine Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung geht und die Frage der Planungssicherheit, dann sollte sich die Frage nach der Bearbeitungszeit eigentlich nicht stellen. Man bekommt regelmäßig von der Rentenversicherung eine Mitteilung aus der man den Beginn und die Hoehe der Rente entnehmen kann, wenn Mann dann etwa sechs bis drei Monate vor dem Rentenbeginn seinen Antrag stellt, dann passt das auch alles - so kenne ich es nicht nur aus meiner Praxis sondern auch aus eigener Erfahrung. In allen anderen Faellen
Kann ich sagen, dass seitens der Rentenversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Rentenantragstellung eine Bestaetigung über den Antragseingang zugeschickt wird bzw. wurde.
Gruß
Czauderna