Hallo,
per Gericht habe ich einen Beschluss gegen ein Standesamt erwirkt. Das Amt muss mir nun mehere Unterlagen ausstellen.
Wie lange hat es dafür Zeit?
Der Beschluss ist von Mitte Juli und ich habe noch nichts erhalten. Jetzt möchte ich mich beschweren.
Wo ist geregelt, wie lange die Bearbeitung dauern darf??
Es muss nichts mehr geklärt werden, die Leute im Amt müssen nur noch das ausführen, was im Beschluss steht.
Vielen Dank für die Antwort
Hallo,
also m.E. ist eine Frist von 4-6 Wochen angemessen. Da jetzt ja bereits mehr als drei Monate vergangen sind, würde ich doch mal energisch an Ort und Stelle nachhaken und wenn das nichts nutzt, bleibt noch der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde, dazu muss man herausbekommen, wer der Sachbearbeiter ist und seit wann der Vorgang dort zur Bearbeitung vorliegt. Kann es sein, dass seitens des Gerichts noch einige Zeit verstrichen ist, bevor der Beschluss am Standesamt vorlag?
mfg
Hallo, Aprillia,
ich empfehle, das Standesamt nochmals schriftlich per Einschreiben zur Ausstellung der fraglichen Papiere/Unterlagen aufzufordern und einen Termin hierfür zu setzen (Empfehlung: 14 Tage); für den Fall der Nichteinhaltung des Termins weitere rechtliche Schritte ankündigen (nicht androhen!).
Das sollte klappen!
Gruß
Hans