Beauftragte Internetfirma tut nichts, Rechtsfrage

Guten Tag,

ich habe eine Internetargentur beauftragt, um meine Internetseite aufzuwerten und mein Google Ranking zu steigern.
Viele Versprechen wurden mir gemacht. Nichts davon eingehalten.
6 Monate arbeite ich mit denen jetzt zusammen. Investiert habe ich über 2000 Euro. An Leistung erhalten habe ich nur ein paar Branchenbucheinträge. Ausserdem hatte ich für eine Onpage programmierung 600 Euro gezahlt. Bis heute wurde an der Onpage keine Änderung vorgenommen.

Habe ich eine Chance gerichtlich gegen diese vorzugehen? Mein Geld zurückzubekommen? Oder ist es gar aussichtslos…

Es wäre sehr nett, wenn Sie mir helfen könnten.

Hallo ich glaube da kann man gerichtlich vorgehen , genau weiß ich es aber selbst nicht , dann müsstest du dich mal beim Anwalt erkundigen .Lg

Guten Tag,

ich habe eine Internetargentur beauftragt, um meine

Hallo :Internetseite aufzuwerten und mein Google Ranking zu steigern.

Viele Versprechen wurden mir gemacht. Nichts davon
eingehalten.
6 Monate arbeite ich mit denen jetzt zusammen. Investiert habe
ich über 2000 Euro. An Leistung erhalten habe ich nur ein paar
Branchenbucheinträge. Ausserdem hatte ich für eine Onpage
programmierung 600 Euro gezahlt. Bis heute wurde an der Onpage
keine Änderung vorgenommen.

Habe ich eine Chance gerichtlich gegen diese vorzugehen? Mein
Geld zurückzubekommen? Oder ist es gar aussichtslos…

Es wäre sehr nett, wenn Sie mir helfen könnten.

Hoffendlich hast Du etwas schriftliches in der Hand,dann kannst Du klagen.Ansonsten denke ich hast Du schlechte Karten.
Du kannst auch mal auf die Seite www.123recht.net gehen und für einen geringen Einsatz einen Rechtsanwalt fragen oder Im Forum unter ,Internet" nachlesen.
Ich drücke Dir die Daumen daß Du an Dein Geld kommst.
MfG

Hallo,
wenn schriftliche Vereinbarungen vorliegen, die nun nicht eingehalten werden, können sie gewiss Rückforderungen stellen. Sollte alles nur mündlich vereinbart sein, müssten sie Zeugen haben, die ihre Aussagen bestätigen. In jedem der o.g. Fälle können sie an die Firma herantreten und Rückforderungen stellen (Anwalt oder Verbraucherzentrale einschalten).
Wenn alle Absprachen nur mündlich und ohne Zeugen erfolgten, sehe ich keine Möglichkeit einen Schadensersatz einzufordern.
M.f.G.

Hallo,
zunächst einmal auf Einhaltung der vertraglichen Absprachen bestehen. Was heißt: die Internetagentur anschreiben (Einschreiben/Rückschein) und auffordern, die abgesprochenen Leistungen umgehend nachzuholen. Fristsetzung: innerhalb 4 Wochen. Ansonsten mit gerichtlichen Schritten drohen bei Nichteinhaltung dieser letzten Frist und Rückforderung der gezahlten Beträge. Auch betonen, dass eine sehr negative Bewertung in diversen Foren des Internets wegen Betrugsverdachts erfolgen wird !
Wenn dann nichts geschieht, einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit dem die weiteren Schritte besprechen.
ob dies wirklich 100%igen Erfolg verspricht, kann ich leider nicht sagen, ich würd es auf jeden Fall aber versuchen.
Ich wünsche viel Glück und Erfolg.

Hallo Sudo22,
tut mir leid mit sowas hab ich gar nichts zu tun, auch nicht viel Ahnung und leider hab ich auch keine richtig guten Ratschläge für dich :frowning:
Wenn das wie bei anderen Verträgen wie zB Malerfirmen läuft muss im Vertrag genau stehen was der Auftrag ist, für den es die Summe X gibt.
Wenn da nicht alles rüber kommt kann man nur einen Teilbetrag zahlen bis der Rest zur Zufriedenheit des Kunden erledigt ist.
Ist schon alles gezahlt und der „Betrieb“ nicht fähig oder gewillt ist den Auftrag zu erfüllen wirds ohne Rechtsstreit nicht gehen.
Da gibts dann Anwälte die sich darauf spezialisiert haben. Da könnten Sie sich erstmal eine Rechtsauskunft geben lassen und dann Aufwand und Nutzen abwägen…
Ich hoffe Sie werden sich einig !
Ich wünsch erstmal ein schönes WOE
sweetsour

Hallo,

wichtig für eine Klage ist ein detaillierter Vertrag, den Sie hoffentlich haben. In diesem sollten die besprochenen Änderungen vermerkt sein.

Allein die Preise dieser Firma deuten schon Dubioses an. Schnellstens mit dem Vertrag zum Anwalt.

Viel Glück
Uli

Hei, das ist eine Frage der differenzierten Vertragsanalyse: was war wie vereinbart, warum ist dann wofür auf welche Weise bezahlt worden?..
Fragen, die hier sicher nicht beantwortet werden können.
Jeder Ratschlag dazu wäre ein Schuss ins Blaue.
Folglich (und angesichts der Höhe der Forderungen): Sofort Fachanwalt beauftragen. Achtung Fristen!

Gruß Grebnell

Weiss ich nicht

Hallo,

leider ist der Sachverhalt „sehr dünn“ für eine umfassende Antwort…

Wichtig ist, was in dem Vertrag vereinbart wurde (konkrete Änderungen, Beratung, Suchverbesserungen etc…).

Dann wäre es noch interessant, ob ein Erfolg versprochen (=Werkvertrag) oder bestmögliche Dienstleistung (=Dienstvertrag) vereinbart wurde…

Sofern die Fa. ihre Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht hat, wäre dies anzumahnen und - mit Fristsetzung - ein zu fordern.

Wenn dies erfolglos verstreicht, dann wäre eine Zivilklage anzuraten (ggf. vorher Rechtsschutzversicherung kontaktieren, ob die die Anwaltskosten übernehmen).

Auch die Drohung mit der Meldung an die für die Fa. zuständige Gewerbebehörde kann manchmal Wunder wirken ! (dann aber im Zweifelsfall auch machen!)

Ich hoffe ich konnte helfen…und würde mich auch über eine positive Bewertung freuen!

lg

lumini

keine ahnung

Hallo keine Ahnung.K.H.