Hallo,
ich finde im www leider keine Antwort auf meine Frage.
Worum es geht:
Wenn ein beauftragter Anwalt einen Verhandlungstermin, der bereits in
3Wochen anberaumt wurde, zeitlich schon wegen eines anderen Mandates
verhindert ist, besteht dann die Möglichkeit selbst den nächsten Anwalt auszusuchen und kann man das Mandat sofort übertragen?
Wenn man selbst entscheiden möchte, welcher (Anwalt) zum festgesetzten
Termin erscheint, gibt es dafür eine Klausel oder § in diesem Bezug (Sonderkündigungsrecht / Mandatsübertrag)?
Eine Mitteilung an das Gericht ist vor 5Tagen eingereicht worden, nur die Entscheidung steht noch aus und wertvolle Zeit verstreicht,
Ist unter diesen Umständen eine sofortige Mandatsübertragung möglich und wenn ja, wie?
ganz ruhig Brauner, Du hast offensichtlich noch keinerlei Erfahrungen mit der Justiz. Ist nicht schlimm, scheint bei Dir aber zu vollkommen überzogenen Überreaktionen zu führen, für die keinerlei Anlass besteht.
Es ist die normalste Sache der Welt, dass Termine - oft diverse Male - wegen Verhinderung eines der Anwälte, des Richters, von Zeugen, der Parteien, … verlegt werden. Kein Anwalt bearbeitet nur einen Fall gleichzeitig (dann könnte er von dem Job nicht ansatzweise leben), sondern es ist selbstverständlich so, dass das ganz viele Sachen parallel laufen. Und wer viele streitige Sache macht, ist eben viel vor den diversen betroffenen Gerichten unterwegs, und kann nun mal nicht gleichzeitig, oder mir nur einer Stunde Versatz in Hamburg und München auftreten. Und selbst Anwälte können krank werden, und besitzen sogar die Frechheit, mal Urlaub zu nehmen.
Ist natürlich für alle nicht schön, wenn dann ggf. x-fach Termine verschoben werden müssen, bis es bei allen passt, kann man aber nun mal nicht ändern.
Gruß vom Wiz, der schon mal die Reihung einer zweimaligen Verlegung durch das Gericht, dann dreifacher Verlegung wg. Verhinderung des gegnerischen Anwalts und dann auch noch eine Verlegung auf eigenen Antrag hin wegen Urlaub hatte