Ein Bekannter von mir ist durch seine Firma zu einer Fortbildung als „befähigte Person“ geschickt worden. Er muss nun Regale, Leitern und Gurte/Anschlagmittel prüfen.
Er wurde von seinem Arbeitgeber aber nicht offiziell beauftragt.
Kann man solche Musterbeauftragungen irgendwo herunterladen? Wenn ja, wo?
Hallo Ueberhardt.
Eine Ernennung zum Beauftragten Regale und Leitern ist Sache des Unternehmers.
Wenn diese Tätigkeit nun zu seinem Arbeitsgebiet gehören sollte, so ist dies auch in der Personalakte und in seiner Stellenbeschreibung einzufügen.
Musterernennungen findest du z.B. in der jährlich Erscheinenden DVD der Berufsgenossenschaft, welcher der Betrieb angegliedert ist.
Selbst ausstellen und Aushängen ist eine offizielle Ernennung und obligt nur dem Unternehmer. Bitte keine Selbsternennung…währe Amtsanmaßung und somit eventuell ein Kündigungsgrund.
Schönes WE
Hallo
Wo man Musterschreiben herunterladen kann weiß ich nicht. Aber für Regale müsste das in der DIN Regale eingegliedert sein. Sein Arbeitgeber oder er können eine eigene aufstellen. Dabei müssen aber genau die Gesetze und Paragrafen eingeschrieben werden. Es ist auch möglich die Prüfpflicten in die Stellenbeschreibung aufzunehmen
Gruß
Am ehesten auf den Webseiten der BG.
Allerdings ist die Beauftragung bei praktisch jeglicher Prüftätigkeit an Arbeitsmitteln gefordert (§ 3 BetrSichV), von daher dürfte es schwerfallen, eine allgemeingültige und dabei brauchbare Musterbeauftragung zu erstellen.
Der Unternehmer wird nicht umhinkommen, die Beauftragung sebst zu formulieren und den Umfang der Pflichten dabei genau zu umreißen.
Stichwort Eigenverantwortung.
Ob die Beauftragung überhaupt wirksam sein kann, hängt weiterhin davon ab, ob die Anforderungen der TRBS 1202 an den Beauftragten erfüllt werden können.
s.
Musterbeauftragungen findet man u.a. im Netz auf den Seiten der für den Betrieb zuständigen BG. Gefunden habe ich im Netz diese relativ neutrale mit vielen Varianten und Tätigkeitsbeschreibungen: http://www.sicher-mit-system.de/sc1/e1_5_10.htm
(ohne Gewähr und möglicherweise mit Kosten verbunden- sieht aber nicht so aus)
Selbstverständlich muß diese Beauftragung sowohl vom Arbeitnehmer (für jede einzelne Aufgabe) als auch vom Arbeitgeber (dieser füllt aus) unterschrieben werden.