Bebautes grundstück überschreiben

Hallo leute ich habe ein dringendes anliegen.
Undzwar stellt sich mir die frage ob mein opa mir ein bestimmten teil seines grundstücks überschreiben kann, weil meine Mutter und mein Onkel dieses nach seinem ableben verkaufen möchten. Ich hätte dafür aber einen nutzen. Deswegen stellt sich mir die frage ob er es mir übertragen kann oder ich mit im grundbuch stehe sodas es nach seinen ableben in meinem besitz übergeht. Wenn sowas möglich ist würde ich gerne wissen was ich machen müsste und was es in etwa kosten würde.

Mfg

Hallo,

da keiner der Wege an einem Notar vorbei führt, solltest du dich mit einem darüber unterhalten.

Dein Opa könnte dir das Grundstück zu Lebzeiten überschreiben (Schenkung mit Nießbrauch) oder sein Testament dahingehend ändern, dass du es erbst. Ob das geht hängt aber davon ab, ob es ein gemeinsames Testament mit der Oma gibt.

Kurzgesagt: Lass dich von einem Notar konkret beraten, mit deinem Opa zusammen (alleine macht das wenig Sinn).

Gruß.
Steve

Servus,

stellt sich die Frage, warum er Dir das Grundstück nicht sofort überlässt, das wäre das einfachste.

Ein „bestimmter Teil eines Grundstücks“ kann weder übertragen noch verkauft werden. Da müsste man schon etwas mehr wissen, um beurteilen zu können, was da nützlich ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

die Kosten richten sich nach dem Wert des Grundstücks - wobei ein Grundstück, das mit Gebäuden anderer Eigentümer bebaut ist, weit unter dem Wert eines leeren Baugrundstückes liegen dürfte.
Erkundigt Euch vor dem Gang zum Notar nach dem Wert und nehmt/schätzt den Mindestwert.

Gruß, Paran

Wie genau soll man sich das vorstellen?

Hallo,
wenn das ein uebliches Grundstueck mit Gebaeude ist (keine Eigentumswohnungen) dann kann man das Grundstueck teilweise ueberschreiben, zu einem Anteil von beispielsweise ein Viertel des Ganzen oder einen anderen Anteil. Dazu muss auch geklaert sein, welchen Anteil die bisherigen Eigentuemer behalten. Sowas steht nachher im Grundbuch. Eigentuemer sind zur Haelfte A zum Viertel B und zum Viertel C.
Man kann das Grundstueck mit der Methode nicht flaechenmaessig teilen, nicht links der Einfahrt oder so, sondern nur „ideeller Anteil vom Ganzen“. Beim Verkauf muessen sich spaeter alle einig werden, und zwar dann die Eigentuemer, Erben zum Beispiel.
Gruss Helmut

Hallo,

der Poster schreibt von einem bebauten Grundstück, erwähnt die Gebäude und die Besitzverhältnisse nicht weiter. Könnten z.B. den Kindern des Großvaters gehören. Sowas kommt vor.

Gruß, Paran

Wirklich?
https://dejure.org/gesetze/BGB/94.html