Bebauung an der Grunstücksgrenze

Hallo zusammen,

seit sommer letztes jahr neue nachbarn. Unfreundlich und total Hochnäsige Leute. Parken unsere einfahrt zu, Wenden bei uns und und und. Jetzt haben die im Garten so eine kleine Anliegerwohnung, bestand schon vor Einzug. Sie steht nicht auf deren grundstück sondern die außenwand ist schon auf unserem Also die steine sind genau auf der grenze. Wenn ich die wand berühre, berühre ich „meine“ wand. Das ganze ist im garten hinten.
Die Wand ist mehr oder minder die grenze
Jetzt haben die das letzte jahr umgebaut komplett.
Heute/Eben kam der an und meinte der will auf das grundstück und hinten dämmen und ich kann es ihm nicht verbieten er darf das.

Darf er wirklich das? Kann der nicht von Innen dämmen? Hoffe könnt mir helfen meine Mum ist kurz vorm abdrehen.

Guten Tag, ich bin im Spital, im Bett und nicht mobile.
Doch dein Brief hat mich beschäftigt. Sofort die Behörden einschalten, es gibt ein Baugesetz, das jederman einhalten muss. Verlange den Bauinspektor.
Gruss

Heidi

Jetzt gibt es eine neue wendung in dem Fall. Heute kam er an, heimlich, und hat einen brief in den Kasten geschmissen. In dem steht halt, dass das gebäude von 1970 ist und er es halt nur dämmen kann von außen. ( ist ja schon vermietet) Hinten als anlage war ein auszug aus dem gesetz wo drin steht das ich das dulden muss. Nun wollten wir erstmal den Anwalt einschalten, damit er einen netten brief verfasst. Ist grade nervlich echt hart sowas.

Lg

Ja, es zehrt an der Substanz, ich bin aber froh, hast du rechtliche Unterstützung. So zumindest spürt der Sünder deinen Widerstand.

Bin gespannt wie’s weitergeht.

Gruss - Heidi