Eigentümer E hat ein Grundstück, welches im Flächennutzungsplan als „Fläche für Wald“ ausgewiesen ist. Nun ist diese Grundstück in verschieden Flurstücke unterteilt und eines dieser Flurstücke ist bereits komplett gerodet, eingezäunt und im Flächennutzungsplan als „Lagerplatz“ gekennzeichnet. Besteht die Möglichkeit für dieses Flurstück eine Baugenehmigung zu erhalten. Das Grundstück liegt in einem Mischgebiet und rings herum stehen Ein- und Mehrfamilien Häuser sowie verschiedene Handwerksbetriebe.
das Land erlässt die jeweilige Bauordnung. Zuständig für verbindliche Auskünfte ist immer die jeweilige Genehmigungsbehörde, also das Bauamt.
Außenbereich ist aber doof - da will man keine Neubauten. Mein Onkel hat mal im Außenbereich bauen dürfen, aber nur als sog. Altenteil neben seinem bestehendem Gehöft.
Hallo,
aus der Darstellung im Flächennutzungsplan lässt sich kein verbindliches Bauleitplanungsrecht ableiten. Er gibt nur die Entwicklungsabsicht wieder. Wenn dort bereits Wald dargestellt ist, spricht einiges dafür, dass es sich um den schon genannten Außenbereich (siehe §35 BauGB) oder - seltener - bereits um eine entsprechend als Grün- oder Forstfläche in einem Bebaungsplan festgesetzte Fläche handelt. Die Nutzung als Lagerplatz spricht da erst mal nicht gegen. Die Aufteilung in Flurstücke ist hier weitesgehend irrelevant.
Die unmittelbare Nähe zu Häusern könnte je nach Lage u.U. dazu führen, dass Teile der Fläche als im §34 BauGB liegend eingeschätzt werden, das kann Dir aber nur die örtliche Baubehörde (Bauordnungsamt, Baubürgerbüro udgl.) sagen.