Bebauung eines Grundstücks

Habe da mal eine Frage, auf die ich gerade keine Antwort finde. Kann man auf einen Bauplatz, der für ein Einfamilienhaus ausgewiesen ist, auch ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung bauen? Viele dieser Häuser sind ja quasi Zweifamilienhäuser, also mit 2 nahezu gleich großen Wohnungen und trotzdem heissen sie bei den Baufirmen meistens nicht 2 Familienhaus sondern Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung… Geht das oder nicht?
Danke für die Hilfe!

Hallo Steffi,

dies kannst du bei der Gemeinde erfragen oder dem Bebauungsplan entnehmen.

Gruß

Samira

Hallo Steffi,

Geht das oder nicht?

das kann Dir nur! Dein lokales Bauamt sagen, die sich an den lokalen Bebauungplan halten.
Wenn die das abnicken geht es, wenn nicht, dann nicht.

Kurz und schmerzlos.

Gandalf

Hallo Steffi,

Du hast ja schon den Tip bekommen, Dich bei der Gemeinde bzw. dem Bauamt zu erkundigen. Da die Genehmigung dort erteilt wird, ist das der beste Weg.

Aber nochmal zu den Begrifflichkeiten. Ein Haus mit zwei gleich großen Wohnungen ist nie ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, sondern ein Zweifamilienhaus. Die Einliegerwohnung ist immer kleiner als die Hauptwohnung.

Achte bei Deiner Anfrage darauf. Wenn im Bebauungsplan Einfamilienhausbebauung vorgesehen ist, wirst Du mit einer Einliegerwohnung eher durchkommen, als mit einem Zweifamilienhaus.

Gruß

Nordlicht

oh, ich glaube, dann habe ich bisher den begriff ‚einliegerwohnung‘ einfach falsch verstanden. ich dachte immer, dass eine einliegerwohnung eben eine kleine wohnung im keller eines hauses ist, evtl. mit eigenem zugang. die häuser die dann für uns in frage kommen wären also immer efh mit elw… weil die obere wohnung immer kleiner ist. also z.b. wohnung im eg 100qm und im og 80qm… ich war nur etwas verwirrt, weil ich immer dachte, dass das dann schon zweifamilienhäuser sind und hab mich gewundert warum die hersteller ein solches haus dann eben als efh mit elw bezeichnen…
danke mal!

Hallo Steffi,

wichtig ist diesen Punkt mit deinem Steuerberater abzuklaeren, bei einem Zweifamilienhaus kannst du die Kosten steuerlich geltend machen.

„Eingeschossige Bauweise“ …insgesamt ist es wichtig sich wirklich mit den Details auseinander zu setzen. Diese Vorschrift assoziert im Kopf oft die Vorstellung von niedrig und gedrungen das typische Bungalowbild (wobei ich das hier nicht abwerten will). Das ist grundlegend falsch!!! Eingeschossige Bauweise kann z.B. in einem Hang eine passabele Hoehe erreichen wenn man die Vorschriften entsprechend fuer sich zu nutzen weiss.
Zu meiner Bauzeit war in Niedersachsen der Keller kein Geschoss wenn es weniger als 1,4 m aus der Erde ragt… bei entsprechender Hanglage steht z.B. der Keller auf der einen Seite voll heraus z.B. 2,5m und auf der anderen voll im Hang. Dann kommt das EG wieder 2.5m …das DG war nur ein Geschoss wenn es 66% der Flaeche des darunter liegenden Geschosses erreicht als wieder 2,5m und dann kommt noch der Spitzboden… bei einem 38 Grad Dach dann immer noch ca. 2m. Wenn du davor stehst dann sind das rund 9,5m Hoehe.

Die Haeuser mit dem mediteranen Design nutzen oftmals diese Rechtslage.

Gruss aus UK
Keuper