Bebauungsgrenze laut Bebauungsplan

Hallo zusammen,
eine Frage an die Leute die sich mit Bebauungsplänen auskennen.

Ich interessiere mich für die Bebauungsgrenzen eines grundstücks.
17m x 35m,

Im Bebauungsplan steht folgendes drin.

"Gemäß § 22 (4) BauNVO wird festgesetzt, dass nur Gebäude mit mind. einem seitlichen Grenzabstand und einer Gesamtlänge von nicht mehr als 18 m zulässig sind. "

Bedeutet dass, das ich zunächst einmal 3 Meter pro Seite abziehen muss?
Dan wäre die Bebauungsgrenze 11 x 29 m?
Dürfte ich in diesen Feld mein Haus bauen?
Hier der Link zum Bebaungsplan.
http://www.gummersbach.de/fileadmin/bilder_planungsa…

Danke im Vorraus.

Dimitri Gerner

Hallo Dimitri,

gibt es denn dazu keine Pläne? Normalerweise sind aus den Plänen auch die Baufenster erkennbar. Es gibt fast immer Baufluchten, die eingehalten werden müssen (z.B. der Abstand zu Straße).

Auch die Landesbauordnung enthält Regelungen, die dann gelten, wenn der Bebauungsplan nichts anderes vorsieht.

Aus dem Text des Bebauungsplanes geht das nicht hervor. Den von dir zitierten § verstehe ich so, dass ein Gebäude an mindestens einer Seite einen Grenzabstand einhalten muss (Reihenhäuser scheiden also damit aus) und die Gesamtlänge des Gebäudes 18m nicht überschreiten darf (also z.B. auch ein Doppelhaus nicht länger sein darf).

Gruß florestino

das ist der Beubauungplan
http://www.gummersbach.de/fileadmin/bilder_planungsa…
als Zeichnung.

Hier ist die Baugrenze mit einer blauen Linie begrenzt.
Jedoch ohne Meter eingabe.

Hallo!

innerhalb der blauen Linie darf bebaut werden. Wie groß sagen die anderen Bestimmungen ?
Und der Plan hat einen Maßstab, also kann man die Linie auch selbst abmessen.
Und wie immer kann man den Plan auch auf dem Bauamt einsehen und man erhält dort auch kostenlose Auskünfte zu den Bestimmungen.

Mfg
duck313