Bebauungsplan

Hallo,
leider weiss ich nicht, ob ich hier überhaupt richtig bin. Bezüglich eines Bebauungsplanes (Planung für Ein- und Zweifamilienhäuser in einem Dorf) habe ich folgende Frage: Der beplante Abschnitt liegt am Ende einer voll erschlossenen Nebenstraße und mündet dann auf eine Bundesstraße. In der Straße selbst ist nur ein Teil der bereits stehenden EFH im Falle eines Brandes über einen Hydranten durch die Feuerwehr löschtechnisch erreichbar. Ab ca. Mitte der Hälfte sind die restlichen Anwohner und auch der neu beplante Bereich auf viel Glück angewiesen (alle hoffen, dass es nicht brennt). Ist eigentlich die Planung von Hydranten/Wasseranschlüssen zur Brandbekämpfung vorgeschriebender Bestandteil eines Bebauungsplanes? Ich habe mir die derzeit ausliegenden Planungsunterlagen angesehen, konnte aber keinen Hinweis in dieser Richtung erkennen. Leider ist mir diese Frage erst nach dem Termin der Einsichtnahme aufgefallen. Gruß M.P.

Hallo M.P.,

leider weiss ich nicht, ob ich hier überhaupt richtig bin.

besser hätte „Allgemeine rechtsfragen“ oder alternativ „Ämter und Behörden“ gepasst. hier geht es eher um politische Ereignisse…

Bezüglich eines Bebauungsplanes (Planung für Ein- und
Zweifamilienhäuser in einem Dorf) habe ich folgende Frage: Der
beplante Abschnitt liegt am Ende einer voll erschlossenen
Nebenstraße und mündet dann auf eine Bundesstraße. In der
Straße selbst ist nur ein Teil der bereits stehenden EFH im
Falle eines Brandes über einen Hydranten durch die Feuerwehr
löschtechnisch erreichbar.

Was heisst dies konkret ? Die feuerwehr hat Schläuche und Pumpen, so dass einige 100 m überbrückt werden können.Grössere orte haben sogar Tanklöschfahrzeuge, so dass sie paar Min aus dem Tank löschen, währenddessen nachschub per Leitung organisiert wird.

Ist eigentlich die Planung von Hydranten/Wasseranschlüssen
zur Brandbekämpfung vorgeschriebender Bestandteil eines
Bebauungsplanes? I

Die Brandbekämpfung ist m.E. Sache der kommune. Es gibt ein Landesfeuerwehrgesetz (google mal nach Bundeland und …). Da stehen solche Kleinigkeiten wie Notwendigkeit von Berufswehren, Sollalarmierungs-/Anfahrtszeiten drin. Auch die löschtechnische n veraussetzungen sollten da geregelt sein.* Die Gemeinde muss m.E. bei Neubaugebieten diese Vorschriften im Auge behalten.Das zuständige Amt (ordnungsamt ?) sollte in seiner Stellungnahme darauf eingehen. Frag mal die Beamtin bei der Einsichtnahme nach, wo du dies finden solltest. Sie muss dir Auskunft erteilen. Falls du nix findest, schreibe einen Einwand und gib ihn ab (alternativ kannst du ihn auch der Beamtin diktieren). Der Inhalt muss nicht hochtechnisch sein, es reicht der Kern deines Postings hier aus zzgl. genauer Beschreibung der problemzone (Himmelsrichtung/Strassen).

Ciao maxet.
*Notfalls könnte letzteres auch in der Landesbauordnung verankert sein.

Hallo M.P.,
der Bebauungsplan regelt nur die grundsätzliche Erschließbarkeit der Grundstücke. Er ist also keine Ausführungsplanung, wo z.B. die Standorte und die Bemessung der Hydranten eingetragen sind.
In der Begründung zum Bebauungsplan sollte jedoch stehen, ob der örtliche Wasserversorger die Versorgung mit Löschwasser gemäß DVGW-Regelwerk, Arbeitsblatt W 405 einhalten kann. (z.B. 48 m³/h für einen Zeitraum von 2 Stunden). In der Straße müssen dann ggf. noch die Leitungen verlegt werden.
Nach Druck- und Querschnittsabmessungen kann an die zu planenden Hydranten auch noch ein Schlauch mit einer gewissen Länge angeschlossen werden.
Falls die Leitungen nicht liegen, sind die Grundstücke derzeit nicht voll erschlossen.
Dein Bauamt wird dir sicher auf Fragen antworten, auch wenn deine Anregungen ggf. nicht mehr in der Abwägung zur förmlichen Beteiligung berücksichtigt werden können.
Grüße
Ulf

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leider weiss ich nicht, ob ich hier überhaupt richtig bin.

besser hätte „Allgemeine rechtsfragen“ oder alternativ „Ämter
und Behörden“ gepasst. hier geht es eher um politische
Ereignisse…

Hallo maxet,
ein Bebauungsplan hat sicher mit Ämtern, Behörden und rechtlichen Fragen zu tun. Wenn Fragen zu einem Bebauungsplan (den die Kommune aufstellt) nicht ins Brett Kommunalpolitik passen sollten, könnte man nochmals über die Streichung dieses Brettes (unter Einbeziehung des MOD) reden. Dann aber weniger weil hier die falschen Fragen gestellt werden, sondern weil das Brett wenig frequentiert wird.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

ein Bebauungsplan hat sicher mit Ämtern, Behörden und
rechtlichen Fragen zu tun. Wenn Fragen zu einem Bebauungsplan
(den die Kommune aufstellt) nicht ins Brett Kommunalpolitik
passen sollten,

s. Brettbeschreibung:

"Hier ist alles richtig, was Ihr zum Thema Städte und Gemeinden fragen oder einfach nur loswerden wollt.

Wichtig: Beachtet aber bitte dabei, daß dieses Brett zum Bereich „Politik“ gehört und beschränkt Eure Fragen oder Diskussionsansätze auf politische bzw. politiknahe Themen."

Auf Grund der auf das Wort Wichtig folgenden Sentenz gehe ich davon
aus, dass Rechtsfragen hier offtopic sind. und hab deshalb diese Meinung vertreten

leider weiss ich nicht, ob ich hier überhaupt richtig bin.

besser hätte „Allgemeine rechtsfragen“ oder alternativ „Ämter
und Behörden“ gepasst. hier geht es eher um politische
Ereignisse…

könnte man nochmals über die Streichung dieses
Brettes (unter Einbeziehung des MOD) reden.

Wenn ich Christian im ALK mal richtig verstanden habe, sind sich er und die Götter diesbezüglich nicht einig.

Dann aber weniger weil hier die falschen Fragen gestellt werden,
sondern weil das Brett wenig frequentiert wird.

Das war der Anlass meines damaligen Postingswechsel mit EXC.

Ciao maxet.

Hallo Ulf,

der Bebauungsplan regelt nur die grundsätzliche
Erschließbarkeit der Grundstücke.

OK

In der Begründung zum Bebauungsplan sollte jedoch stehen, ob
der örtliche Wasserversorger die Versorgung mit Löschwasser
gemäß DVGW-Regelwerk, Arbeitsblatt W 405 einhalten kann.

Macht der Versorger seine eigene Stellungnahme als ein Träger öffentlicher Belange oder läuft dies indirekt über ein Amt (Bauamt, Ordnungsamt)?
(z.B.

Dein Bauamt wird dir sicher auf Fragen antworten, auch wenn
deine Anregungen ggf. nicht mehr in der Abwägung zur
förmlichen Beteiligung berücksichtigt werden können.

kommt drauf an, in welchem Stadium sich der bebauungsplan befindet: in der Auslegungsphase oder ob er schon darüber hinaus ist.

Ciao maxet.

Hallo Maxet,

In der Begründung zum Bebauungsplan sollte jedoch stehen, ob
der örtliche Wasserversorger die Versorgung mit Löschwasser
gemäß DVGW-Regelwerk, Arbeitsblatt W 405 einhalten kann.

Macht der Versorger seine eigene Stellungnahme als ein Träger
öffentlicher Belange oder läuft dies indirekt über ein Amt
(Bauamt, Ordnungsamt)?

Der Versorger wird als Träger öffentlicher Belange förmlich beteiligt. Allerdings ist es für den Planer ratsam, sich schon vorher mit ihm in Verbindung zu setzen. Irgendwelche Planungsgrundlagen benötigt man ja.

Dein Bauamt wird dir sicher auf Fragen antworten, auch wenn
deine Anregungen ggf. nicht mehr in der Abwägung zur
förmlichen Beteiligung berücksichtigt werden können.

kommt drauf an, in welchem Stadium sich der bebauungsplan
befindet: in der Auslegungsphase oder ob er schon darüber
hinaus ist.

Darum stand dort „ggf.“, da aus dem Ursprungsposting nicht eindeutig hervorging, in welcher Phase man gerade ist.
Grüße
Ulf

Hallo Maxet,

ein Bebauungsplan hat sicher mit Ämtern, Behörden und
rechtlichen Fragen zu tun. Wenn Fragen zu einem Bebauungsplan
(den die Kommune aufstellt) nicht ins Brett Kommunalpolitik
passen sollten,

s. Brettbeschreibung:

"Hier ist alles richtig, was Ihr zum Thema Städte und
Gemeinden fragen oder einfach nur loswerden wollt.

Wichtig: Beachtet aber bitte dabei, daß dieses Brett
zum Bereich „Politik“ gehört und beschränkt Eure Fragen oder
Diskussionsansätze auf politische bzw. politiknahe Themen."

Auf Grund der auf das Wort Wichtig folgenden Sentenz gehe ich
davon
aus, dass Rechtsfragen hier offtopic sind. und hab deshalb
diese Meinung vertreten

leider weiss ich nicht, ob ich hier überhaupt richtig bin.

besser hätte „Allgemeine rechtsfragen“ oder alternativ „Ämter
und Behörden“ gepasst. hier geht es eher um politische
Ereignisse…

Hallo Maxet,
die Brettbeschreibung hatte ich gelesen. Ich denke schon, dass die Inhalte eines Bebauungsplanes (Kommunale Satzung) und wie der Bürger damit umgeht, zum Themenbereich Kommunal politik gehört.
Insbesondere der Abwägungsprozess ist doch Kommunalpolitik in Reinstform.
Grüße
Ulf

Hallo,

die Brettbeschreibung hatte ich gelesen. Ich denke schon, dass
die Inhalte eines Bebauungsplanes (Kommunale Satzung) und wie
der Bürger damit umgeht, zum Themenbereich
Kommunal politik gehört.
Insbesondere der Abwägungsprozess ist doch Kommunalpolitik in
Reinstform.

sehe ich auch so. Was hier aber nicht hingehört, sind Diskussionen über die Existenzberechtigung dieses Brettes.

Gruß,
Christian

Hallo,

hab weiter Oben schon über Rechte und besonders Pflichten einer Gemeinde geschrieben (Bauen im Außenbereich). Hier ist die Gemeinde, wenn es sich um ein ausgewiesenes Bauland handelt verpflichtet für den ausreichenden brandschutz zu sorgen. Da jede Gemeinde seit einigen Jahren Bauland mit Naturschutzflächen ausgleichen muss, könnte man ja ein kleines Biotop (mit lauten Fröschen!*ggg) und Löschteich an strategisch günstiger Stelle einplanen. Ein Hydrant ist in der Regel günstiger, wenn der Wasserdruck ausreicht.
(siehe: www.spd-donaustauf.de)

g
Gruß
Das Fischlein

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