ich habe eine Frage bezüglich des Ablaufes der Verwirklichung eines Wohngebietes. Nehmen wir an im Bauleitplan wird ein Wohngebiet eingetragen. Nun muss ein Bebauungsplan erstellt werden. Dieser wird wahrscheinlich von der Gemeinde erstellt? Wenn es sich um eine große Grundstücksfläche handelt, auf der mehrere Wohnhäuser gebaut werden können, müssen im Bebauungsplan schon alle möglichen Baukörper aufscheinen, oder besteht auch die Möglichkeit, dass eine Teil der Wohnbaufläche, für dem sich noch kein Häuselbauer gefunden hat, vom Bebauungsplan ausgespart bleibt? Erst nach dem Bebauungsplan kann der einzelne Bauherr mit seiner individuellen Wohnungsplanung beginnen, d.h. im Bebauungsplan muss nur die Aufteilung der Flächen, die Erschließungsanlagen und die zu verwirklichende Baumassenzahl angegeben werden? Details können im Bebauungsplan ja noch nicht angegeben sein, da die Planung der Wohnungen erst noch der Genehmigung des Bebauungsplanes erfolgt. Stimmt das so? Vielleicht gibt es auch irgend eine Internetseite, wo der Ablauf ausgehend vom Bauerwartungsland bis zum fertigen Wohngebiet in einfacher Weise dargestellt wird?
ich habe eine Frage bezüglich des Ablaufes der Verwirklichung
eines Wohngebietes. Nehmen wir an im Bauleitplan wird ein
Wohngebiet eingetragen. Nun muss ein Bebauungsplan erstellt
werden.
Wenn wir mal vom unbeplanten Innenbereich absehen, dann ja. Üblicherweise wird heute alles beplant, was mehr als Platz für zwei Häuser bietet. Es gibt im dörflichen Bereich aber durchaus unbebaute oder für die Neubebauung zu räumende Flächen ohne B-Plan.
Dieser wird wahrscheinlich von der Gemeinde erstellt?
Ja
Wenn es sich um eine große Grundstücksfläche handelt, auf der
mehrere Wohnhäuser gebaut werden können, müssen im
Bebauungsplan schon alle möglichen Baukörper aufscheinen, oder
besteht auch die Möglichkeit, dass eine Teil der
Wohnbaufläche, für dem sich noch kein Häuselbauer gefunden
hat, vom Bebauungsplan ausgespart bleibt? Erst nach dem
Bebauungsplan kann der einzelne Bauherr mit seiner
individuellen Wohnungsplanung beginnen, d.h. im Bebauungsplan
muss nur die Aufteilung der Flächen, die Erschließungsanlagen
und die zu verwirklichende Baumassenzahl angegeben werden?
Details können im Bebauungsplan ja noch nicht angegeben sein,
da die Planung der Wohnungen erst noch der Genehmigung des
Bebauungsplanes erfolgt. Stimmt das so?
Ja, die zweite Variante ist die übliche. D.h. die Planer setzen sich hin und malen zunächst mal Straßen, Zuwegungen, Erschließungen und mögliche Grundstückszuschnitte, legen die Baugrenzen fest und malen dann u.U. auch schon mal mögliche Baukörper dort hinein, damit die Beteiligten schon mal eine Vorstellung bekommen, wie die Sache hinterher aussehen könnte. Es gibt aber auch die Planerstellung für konkrete Vorhaben. Da kann man dann schon recht genaue Details einplanen.
Vielleicht gibt es
auch irgend eine Internetseite, wo der Ablauf ausgehend vom
Bauerwartungsland bis zum fertigen Wohngebiet in einfacher
Weise dargestellt wird?
Kann ich leider nicht mit dienen. Aber schau dich doch mal bei kommunalen Bauämtern um.
ich dachte mir, dass es vielleicht sehr ungünstig sein kann, wenn Bauland vorhanden ist, aber sich die Zahl der Interessenten in Grenzen hält. Dadurch könnte einer mit dem Bau beginnen, der nächste Interessent findet sich vielleich erst in einem Jahr, dann beginnt dieser zu bauen und so könnte das Bauland über Jahre eine Baustelle bleiben, mit all den negativen Folgen, der dort bereits Ansässsigen. Deshalb, so dachte ich mir, liegt es vielleicht im Ermessen der Gemeinde mit der Ausstellung der Baugenehmigungen erst dann zu beginnen, wenn für alle ! Baukörper bereits Interessenten vorhanden sind und so die Bebauung des Grundstückes zügig vorangehen könnte und so innerhalb einer Frist auch abgeschlossen sein würde. Weißt du vielleicht, ob das gängige Praxis ist, oder hätte eine solche Vorgehensweise einen Haken, weshalb sie nicht angewendet wird?
ich dachte mir, dass es vielleicht sehr ungünstig sein kann,
wenn Bauland vorhanden ist, aber sich die Zahl der
Interessenten in Grenzen hält. Dadurch könnte einer mit dem
Bau beginnen, der nächste Interessent findet sich vielleich
erst in einem Jahr, dann beginnt dieser zu bauen und so
könnte das Bauland über Jahre eine Baustelle bleiben, mit all
den negativen Folgen, der dort bereits Ansässsigen. Deshalb,
so dachte ich mir, liegt es vielleicht im Ermessen der
Gemeinde mit der Ausstellung der Baugenehmigungen erst dann zu
beginnen, wenn für alle ! Baukörper bereits Interessenten
vorhanden sind und so die Bebauung des Grundstückes zügig
vorangehen könnte und so innerhalb einer Frist auch
abgeschlossen sein würde.
Also schön wäre es natürlich für alle Beteiligten. Aber die Realität sieht mal so und mal ganz anders aus. Hier direkt vor der Haustür wurde vor Jahren mal ein riesiges Neubaugebiet beplant. Dazu wurde eine städtische Gesellschaft zur Vermarktung gegründe, und man investierte zig Mios um dann dort Geschosswohnungsbau und reihenweise Nissenhütten mit Mantagarten (äh pardon, 2 1/2 geschossige Reihenhäuser mit Pultdächern, Kellerersatzhaus und Grundstücksbreiten, bei denen man von einem Zaun zum anderen fassen kann) für politisch genehme Neubürger bestimmter Gehaltsstufen zu schaffen. Das Ding stand über Jahre leer, bis meine Holde eine Planänderung auf freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser durchsetzte. Seit dem verkauft es sich wie geschnitten Brot und man kommt mit der Beplanung weiterer Flächen kaum nach.
Vor Hameln wurde in einer skandalösen Aktion im familiären Umfeld von einem Politiker massenhaft Land für ein angeblich ach so dringend benötigtes neues Baugebiet angekauft. Da steht heute noch kaum ein Haus.
Also wenn alles ordentlich läuft, dann macht man sich vorher einen Kopf was momentan wo gefragt ist und auch hinpasst, und wieviel man dort zeitnah verkaufen kann, und weist dann entsprechend aus. Wie man an obigen Beispielen sieht, geht es auch anders.