Bebauungsplan - Ablaufplan

Liebe/-r Experte/-in,

wie ist der genaue Ablaufplan eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans?
Soviel ich weiss, muss die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließen. Danach wird der Bebauungsplan aufgestellt, ausgelegt und die öffentlichen Träger beteiligt.
Muss danach nochmal der B-Plan ausgelegt werden, oder kann die Gemeinde sofort nach der ersten Auslegung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschließen???

Vielen Dank für Eure Antwort!
Verena

soryy keine ahnung

Der Bebauungsplan muss immer min. einen Monat ausliegen, wenn es ein Verfahren nach $13a BauGB ist, kann auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden, die nochmals ca. 14 Tage in Anspruch nehmen würde. Dann kann die Gemeinde den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss in dergleichen Sitzung fassen. Das spart erhebliche Zeit.

Schöne Grüße
Christian Storch