Liebe/-r Experte/-in,
wie ist der genaue Ablaufplan eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans?
Soviel ich weiss, muss die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließen. Danach wird der Bebauungsplan aufgestellt, ausgelegt und die öffentlichen Träger beteiligt.
Muss danach nochmal der B-Plan ausgelegt werden, oder kann die Gemeinde sofort nach der ersten Auslegung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschließen???
Vielen Dank für Eure Antwort!
Verena