Bebauungsplan ändern

Liebe/-r Experte/-in,
wir wohnen in einem Haus (Bj 1978) mit einem großen Grundstück.
da wir an der einen Seite bis zur Grundstückgrenze noch 8 m Platz haben würden wir gerne noch für meinen Vater und seine Frau dort anbauen.
Nun wurde meinem Vater vom Mitarbeiter des bauamtes gesagt, dass das nicht geht wegen des Bebauungsplan. wir müssen 4,50m von der Grundstücksgrenze wegbleiben.

Der Nachbar hat allerdings vor ein paar jahren auch angebaut und hat wenn überhaupt nur einen meter bis zur Nachbargarage gelassen. (Bei uns ist an der Grudnstücksgrenze ein Fussgängerweg und dann kommt auch die nachbargarage).

Nun meine Frage: wie einfach ist es den Bebauungsplan zu unseren Gunsten ändern zu lassen? wie teurer kann das werden und wie müssen wir vorgehen?
Wie kann es sein, dass der Nachbar eine Erlaubnis bekam und wir nun anscheinend nicht…? Gibt es da sonderrechte irgendwie?

Vielen Dank für eure bemühung…
Liebe Grüße
Jessika

hallo jessika,

die änderung eines bebauungsplanes ist ein sehr aufwendiges, öffentliches verfahren, dass eine richtige summe geld kosten kann und vor allem politisch gewollt sein muss. am anfang steht ein sogenannter aufstellungsbeschluss durch den rat mit möglichst gleichzeitiger frühzeitiger beteiligung der bürgerinnen und bürger sowie der träger öffentlicher belange. nach einer frist werden dann die eingegangenen anregungen und bedenken zur planänderung abgewogen und dann ein sog. abwägungsbeschluss gefaßt. danach geht der plan dann in die offenlegung und alle bürgerinnen und bürger haben nochmal die möglichkeit anregungen und bedenken vorzutragen. diese werden dann evtl. wieder abgewogen und dann kann die änderung des bebauungsplanes als satzung beschlossen werden und bedarf danach noch der genehmigung der oberen bauaufsicht.
du siehst, aufwendig, teuer und zeitintensiv.

versuch es einfachmal mit einem antrag auf befreiung von den festsetzungen des bebauungsplanes. dies bedarf lediglich eines einfachen beschlusses. wenn die stadt das nicht macht, dann wird sie schon überhaupt kein änderungsverfahren zum bebauungsplan einleiten.
ich empfehle folgende vorgehensweise:

  1. anfertigung einer baubeschreibung und einer einfachen eintragung auf einem lageplan
  2. einreichung einer bauvoranfrage mit baubeschreibung und lageplan
  3. beifügung eines antrages auf abweichung vom bebauungsplan hinsichtlich der grenzabstände

dann bekommst du einen rechtsmittelfähigen bescheid der dein bauvorhaben in aussicht stellt oder ablehnt. damit steht dir der rechtsweg offen.
am besten ist es, wenn du evtl. noch politische entscheidungsträger kennst und im vorfeld einbinden kannst.

gruß

walter

Also B-Plan ändern … das geht nicht so leicht und die Verfahrenskosten sind von Euch zu tragen. Kosten hierzu werden von der Behörde als Gebühr erhoben und sind abhängig von der Bausumme. Da ich die Größe des Projektes nicht kenne, kann ich auch keine Aussage dazu treffen.

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit einen vorhabenbezogenen Bebaungsplan einzureichen und daraus wird dann ein B-Plan, der für das Vorhaben gestrickt ist. Das geht aber nur, wenn das Gebiet keinen B-Plan hat. Das trifft aber nicht auf Euch zu. Die Baubehörde kann aber Ausnahmen und Befreiungen vom Bebaungsplan erteilen, muß das aber nicht. Hier ist eine gute Vorarbeit notwendig.

Ich könnte mit vorstellen, daß der Nachbar seine Bebauung über das Baufenster (das könnten die 4,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze sein) hinausgezogen hat, mit der baurechtlich zulässigen Variante von 5,00 m Breite und 1,50 m Tiefe, falls nichts anderes im B-Plan steht. Die Höhe des Gebäudes spielt hierbei unter Umständen auch eine Rolle, da Gebäude eine Abstandsfläche auslösen, welche auf dem eigenen Grundstück liegen muß (Wandhöhe x Faktor = Abstandsfläche). Garagen dürfen in Abhängigkeit von Wandhöhe und Wandlänge direkt an die Grenze gebaut werden. Das konnte der Nachbar ohne Probleme machen.

Ich empfehle Dir dringend einen Architekten aufzusuchen und sich da beraten zu lassen. Das sage ich nicht nur, weil ich selber Architekt bin, sondern weil ein Architekt die Behördenvorgänge kennt, weiß was machbar ist und Dir auch Alternativen aufzeigen kann. Wenn Ihr bauen wollt, braucht Ihr sowieso jemanden, der einen Bauantrag stellt. Wo liegt denn das Bauvorhaben? Hast Du Unterlagen über den Bebaungsplan? Hast Du einen Lageplan neuesten Datums vom Vermessungs- oder Katasteramt? Am besten digital als DXF-Format; Kosten hierfür liegen bei ca. 50 € (zumindest in Ba-Wü).

Stehe Dir/Euch gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Grüße Mathias

HALLO Jessika,
ja, so ist das manchmal mit dem B-(Bebaungs) Plan. B-Pläne unterliegen dem Satzungsrecht der Gemeinde(Stadt). Sie sind, (in der Regel von Ing. Büros teuer erarbeitet und von der Gemeinde bezahlt) ein „Gemeindegesetz“ und haben für die Bauordnungsämter bindende Wirkung. Eine Änderung (Abweichung), kann also nur von dem zuständigen Gemeinde/Stadtrat durch ein öffentlich-rechtliches Verfahren (Erarbeitung einer Vorlage, Beschlussfassung, Auslegung, Beteiligungen öffentlicher Träger, Veröffentlichung) vorgenommen werden. Darin liegt also auch der Aufwand und die Kosten (verkürzt: wenig erfolgreich).
Warum der Nachbar bauen durfte und ihr nicht, liegt wohl in der konkreten Fassung des B-Planes begründet. Es ist zu vermuten, dass ggf. der Weg (oder andere mir und euch unbekannte Gegebenheiten — Leitungstrassen (auch zukünftige), Sichtachsen, u. v. a. …— zur Verhinderung eures Vorhabens führen. Das lässt sich nur durch eine Anfrage beim Bauordnungsamt klären.
Verbindlich hilft vielleicht erst mal eine „förmliche Bauvoranfrage“ bei der Behörde. Dazu braucht man nur einfache Unterlagen (Skize, Beschreibung, Nutzungsart, Erschließungsgebenheiten, …) einzureichen, die man auch selber erarbeiten kann. Die Ablehnung muss im Rahmen eines Bescheides einen Ablehnungsgrund beinhalten, den man mit den üblichen Rechtmitteln (Widerspruch, Klage) angreifen kann.

mfg db

Hallo Jessika,

Bebauungsplan ändern ist ein formales, recht langwieriges Verfahren mit verschiedenen erforderlichen Ratsbeschlüssen und nach meinem Eindruck aus Deiner Beschreibung eher nicht geeignet.

Ohne genauere Informationen zu den örtlichen Gegebenheiten und z. B. auch Einsicht in die Baugenehmigung des Nachbarn kann man in einem Forum wohl keine fundierten Lösungsansätze anbieten. Mir scheint aber, dass die Aussage vom Bauamtsmitarbeiter entweder falsch verstanden oder falsch war. Bei Abweichungen vom Bebauungsplan gibt es immer noch das Instrument der Befreiung, dass ein Gebäude auch dann zulässt, wenn es bestimmten Regeln des Planes widerspricht.

Viele Grüße
Dirk Baumeister, Neuss

Vielen Dank für die Antwort…

Sie hat mir sehr weitergeholfen. Wir werden jetzt mal unseren Architekten kontaktieren, einen einfachen Plan machen und dann hoffen, dass sie uns vom B-Plan befreien.
Da ich bei der Gemeinde selber auch tätig bin (also nicht im Amt selber, sondern im Kindergarten) werde ich vorher mal mit ein paar netten Kollegen aus dem rat sprechen…:wink:

Vielen Dank, liebe Grüße und schönes We noch
Jessika

Vielen Dank für die Antwort…

Sie hat mir sehr weitergeholfen. Wir werden jetzt mal unseren Architekten kontaktieren, einen einfachen Plan machen und dann hoffen, dass sie uns vom B-Plan befreien.
Da ich bei der Gemeinde selber auch tätig bin (also nicht im Amt selber, sondern im Kindergarten) werde ich vorher mal mit ein paar netten Kollegen aus dem rat sprechen…:wink:

Vielen Dank, liebe Grüße und schönes We noch
Jessika.

Vielen Dank für die Antwort…

Sie hat mir sehr weitergeholfen. Wir werden jetzt mal unseren Architekten kontaktieren, einen einfachen Plan machen und dann hoffen, dass sie uns vom B-Plan befreien.
Da ich bei der Gemeinde selber auch tätig bin (also nicht im Amt selber, sondern im Kindergarten) werde ich vorher mal mit ein paar netten Kollegen aus dem rat sprechen…:wink:

Vielen Dank, liebe Grüße und schönes We noch
Jessika…

Vielen Dank für die Antwort…

Sie hat mir sehr weitergeholfen. Wir werden jetzt mal unseren Architekten kontaktieren, einen einfachen Plan machen und dann hoffen, dass sie uns vom B-Plan befreien.
Da ich bei der Gemeinde selber auch tätig bin (also nicht im Amt selber, sondern im Kindergarten) werde ich vorher mal mit ein paar netten Kollegen aus dem rat sprechen…:wink:

Vielen Dank, liebe Grüße und schönes We noch
Jessika…

Hallole,

das sind eine ganze Menge Fragen, die ich ohne einen Blick auf einen Lageplan, das geplante Vorhaben und den Bebauungsplan nur ganz allgemien beantworten kann:

Eine Bebauungsplanänderung ist recht aufwendig und langwierig (ca. 1 Jahr) und wird nicht gerne gemacht,insbesondere dann nicht, wenn der Bebauungsplan noch nicht so alt ist. Für eine Änderung muß die Stadt ein Erfordernis sehen, die städtebauliche Entwicklung regeln zu müssen. In der Regel wird sie dieses Erfordernis wegen eines einzigen Hauses nicht sehen und eine Bebauungsplanänderung nicht einleiten.

Daher kann ich nur den Rat geben, einen Architekten in einem unverbindlichen (und evtl. kostenlosen) Gespräch zu fragen und euch anhand der Pläne die Lage (Aussicht auf Bebauungsplanänderung und Umstände, die zur Genehmigung des Nachbarhauses geführt haben)erklären zu lassen.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo Jessika,

Ihr Problem lässt sich via Internet nicht beantworten,
da der Bebauungsplan sowie die Landesbauornung studiert werden muß.
Diese baurechtliche Frage kann nur ein bauvorlageberechtigetr Experte vor Ort klären und prüfen
mfg
waltsie

Hallo,
ein Bebauungsplan kann geändert werden, ob jedoch eine Bp-Änderung nur für ein Grundstück gemacht wird ist fraglich. Zuständig für die Änderung ist die Gemeinde oder Stadt und das Landratsamt muß diese genehmigen. Es ist ein ziemlicher Verwaltungsaufwand.
Es gibt auch die Möglichkeit, daß eine Befreiung von den Festsetzungen des BP erteilt werden kann.
Überprüfen Sie doch mal warum Ihr Nachbar so nah an die Grenze bauen durfte, vielleicht ist da auch eine Befreiung erteilt worden.
Dann könnten Sie sich darauf berufen und auch eine Befreiung verlangen.
Mit freundlichem Gruß
A.D.