Also B-Plan ändern … das geht nicht so leicht und die Verfahrenskosten sind von Euch zu tragen. Kosten hierzu werden von der Behörde als Gebühr erhoben und sind abhängig von der Bausumme. Da ich die Größe des Projektes nicht kenne, kann ich auch keine Aussage dazu treffen.
Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit einen vorhabenbezogenen Bebaungsplan einzureichen und daraus wird dann ein B-Plan, der für das Vorhaben gestrickt ist. Das geht aber nur, wenn das Gebiet keinen B-Plan hat. Das trifft aber nicht auf Euch zu. Die Baubehörde kann aber Ausnahmen und Befreiungen vom Bebaungsplan erteilen, muß das aber nicht. Hier ist eine gute Vorarbeit notwendig.
Ich könnte mit vorstellen, daß der Nachbar seine Bebauung über das Baufenster (das könnten die 4,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze sein) hinausgezogen hat, mit der baurechtlich zulässigen Variante von 5,00 m Breite und 1,50 m Tiefe, falls nichts anderes im B-Plan steht. Die Höhe des Gebäudes spielt hierbei unter Umständen auch eine Rolle, da Gebäude eine Abstandsfläche auslösen, welche auf dem eigenen Grundstück liegen muß (Wandhöhe x Faktor = Abstandsfläche). Garagen dürfen in Abhängigkeit von Wandhöhe und Wandlänge direkt an die Grenze gebaut werden. Das konnte der Nachbar ohne Probleme machen.
Ich empfehle Dir dringend einen Architekten aufzusuchen und sich da beraten zu lassen. Das sage ich nicht nur, weil ich selber Architekt bin, sondern weil ein Architekt die Behördenvorgänge kennt, weiß was machbar ist und Dir auch Alternativen aufzeigen kann. Wenn Ihr bauen wollt, braucht Ihr sowieso jemanden, der einen Bauantrag stellt. Wo liegt denn das Bauvorhaben? Hast Du Unterlagen über den Bebaungsplan? Hast Du einen Lageplan neuesten Datums vom Vermessungs- oder Katasteramt? Am besten digital als DXF-Format; Kosten hierfür liegen bei ca. 50 € (zumindest in Ba-Wü).
Stehe Dir/Euch gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Grüße Mathias