Bebauungsplan anfechten ?

Hallo,
unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Fristen kann man einen Bebauungsplan anfechten, bzw. dagegen klagen? Hat ein Grundstückseigentümer ein Anrecht auf eine Entschädigung von der Stadt, wenn sein Grundstück als Gewerbegebiet gekennzeichnet wird?

Vielen Dank und viele Grüße

Hallo,
ist der Bebauungsplan schon rechtskräftig oder ist er noch in der Aufstellung? Welche Formvorschriften wurden nicht eingehalten? (§§ 1-4c, 8-10 BauGB http://bundesrecht.juris.de/bbaug/index.html)
Der Grundstückseigentümer hat kein Recht auf eine bestimmte Ausweisung. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Ein ausgewiesenes Gewerbegebiet ist Bauland und damit bedeutend mehr Wert als z.B. Fläche für die Landwirtschaft.
Eventuell mögliche Entschädigungen regeln die §§ 39-44 BauGB.
Grüße
Ulf

Der Bebauungsplan ist rechtskräftigt, um genau zu sein sogar seit über 40 Jahren… Ich vermute auch, dass sich an alle Formvorschriften gehalten wurde. Das Grundstück war vorher privat nutzbar und ist nunmehr ein Gewerbegebiet (-> Wertverlust)

Gibt es Vorschriften, aus denen sich eine Möglichkeit der Abänderung des Bebauungsplans ergeben könnte?

Hallo,

Der Bebauungsplan ist rechtskräftigt, um genau zu sein sogar
seit über 40 Jahren… Ich vermute auch, dass sich an alle
Formvorschriften gehalten wurde. Das Grundstück war vorher
privat nutzbar und ist nunmehr ein Gewerbegebiet (->
Wertverlust)

Das würde doch bedeuten, daß „vorher“ soviel wie „vor über 40 Jahren“ ist?
Und was ist mit „privat nutzbar“ gemeint?

Gibt es Vorschriften, aus denen sich eine Möglichkeit der
Abänderung des Bebauungsplans ergeben könnte?

Ein Bebauungsplan kann von der Gemeinde immer geändert werden. Das funktioniert genaus wie das Aufstellen eines Bebauungsplanes.

Gruß
Jörg Zabel

Ja, „vorher“ bedeutet vor über 40 Jahren… Damals war das Grundstück Teil eines Wohngebietes (vermute ich jedenfalls, da diverse reine Wohnhäuser noch immer auf den Grundstücken in der Umgebung stehen).
Das die Gemeinde den Bebauungsplan ändern kann habe ich schon gelesen, aber von sich aus werden die es sicherlich nicht tun. Gibt es ein Gesetz oder einen Paragraphen, der hier helfen könnte?

Wertverlust
Hallo,

zum Thema „Wertverlust“ ist anzumerken, das der Bodenwert heute und vor 40 Jahren bereinigt durch inflationäre Entwicklungen und dem Erschliessungsgrad jeweils alleinig als Wohn- und als Gewerbegebiet verglichen wird. Diese Vergleiche sind theoretische Planspiele, dann man 40 Jahre Gewerbegebiet virtuell als Wohngebiete betrachten muss.

Hier einen etwaigen Wertverlust zu ermitteln ist sicherlich akademisch möglich. Ich halte aber so eine Ermittlung und der resultierenden fiskalischen Einforderung für nicht durchsetzbar.

Christian

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Hallo,

Ja, „vorher“ bedeutet vor über 40 Jahren… Damals war das
Grundstück Teil eines Wohngebietes (vermute ich jedenfalls, da
diverse reine Wohnhäuser noch immer auf den Grundstücken in
der Umgebung stehen).

Ohne genaue Kenntniss des Einezlfalles wird hier erstmal Schluss sein. Und dann dürfte es „Rechtsberatung“ sein …

Das die Gemeinde den Bebauungsplan ändern kann habe ich schon
gelesen, aber von sich aus werden die es sicherlich nicht tun.
Gibt es ein Gesetz oder einen Paragraphen, der hier helfen
könnte?

Ein Gesetz oder einen Paragraphen kenne ich nicht. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Ich würde versuchen, die „Entscheidungsträger“ (Gemeinderat, Gemeindevertretung, Fraktionen dort usw.) auf das Problem aufmerksam zu machen. Eine Änderung der Planung kann nur dann kommen, wenn die entsprechenden Mehrheiten da sind. Ggf. ist die Übernahme der Kosten für die Änderung „hilfreich“. Es kommt halt immer auf den Einzelfall an.

Wie stehen denn die Nachbarn zu der Sache? Gemeinsam ist möglicherweise mehr zu erreichen.

Gruß
Jörg Zabel

ich sags mal so, wenns kein Mord ist, ist es sowieso verjährt :wink:
gruss