Guten Tag,
ich lebe in einem kleinen Ortsteil einer Gemeinde in Niedersachsen. Unser Ortsteil besteht aus 80 Häusern mit ca. 280 Einwohnern. In den letzten 10 Jahren sind 12 Häuser gebaut worden. Jetzt hat die Gemeinde ein Grundstück gekauft und legt am 01.02.2011 den Bebaungsplan aus. Es soll ein Baugebiet mit 38 Häusern, teils Doppelhausbebauung und 2 Geschossigkeit entstehen.
Wir Anwohne haben nichts gegen das neue Baugebiet, nur ist es uns einfach zu groß. Es wird sogar in einem Schreiben vom Landkreis in Frage gestellt ob es zum nutzen unseres Ortsteiles ist!! Aufgrund der Größe schreibt der Landkreis das Baugebiet ist zwingend in Bauabschnitten auszuführen über 10 Jahren. Das neue Baugebiet schliesst komplett an unsere Grundstücke an. Wo jetzt Felder sind, kommen jetzt 2 Bauplätze an uns heran. Die Gemeinde hat bis auf den letzten qm die Grundfläche ausgenutzt, kein Kinderspielplatz, kein Wendeplatz, selbst die Müllabfuhr soll rückwärts in das Wohngebiet reinfahren, keine Stellflächen für Besucher oder Anwohner, wir als kleine Gemeinde sollen explodieren!?! Der Bebauungsplan wird am 1.2 bis zum 1.3 ausgehängt und dann hat man Zeit seine Einwände zu äussern. Der F-Plan sagt aber aus das unser OT nicht zum Wachstum der Gemeinde dient und auch nicht dazu beiträgt. Wir, also die Einwohner stehen ziemlich geschlossen gegen die Größe des Baugebietes und seiner Ausführung. Unterschriften von fast allen Einwohnern haben wir schon gesammelt. Was können wir gegen den Bebauungsplan oder dessen Umsetzung tuen, wir möchten einfach nicht so schnell wachsen und auch unsere Lebensqualität mit Ausblick behalten. Danke für eine Auskunft. Stefan Schünemann
Hallo,
aus meiner Sicht: Wenn schon ein gültiger Flächennutzungsplan als Bauland besteht, dürfte es kaum rechtliche Möglichkeiten geben, es ist dann schlichtweg zu spät. Sollte diese kleine Gemeinde
noch selbstständig sein, dann kann u.U. die Unterschriftenliste beim Bürgermeister/Stadtrat
Eindruck machen und die Angelegenheit nochmals
bearbeitet wird.
Aber wie gesagt - nach meiner Meinung kaum
rechtliche Position dagegen. Die exakte Ausnutzung
wird wohl sogar positiv bewertet, da ja der Flächenverbrauch gering gehalten werden soll (ist
zumindest in Bayern so). Ich würde auch eine
Erstberatung bei einem Anwalt mit Fachgebiet Kommunalrecht in Erwägung ziehen.
Gruß
Heinz
Hallo,
der B-Plan wird von der Gemeinde, also der Gemeindevertretung bestimmt. Genau so wie nach einer Abwägung der B-Plan von der Gemeindevertretung festgesetzt wird.
Sie können mich gerne kontaktieren : [email protected]
mit freundlichen Grüssen
Knut G. Jeckstadt