Bebauungsplan für Garage umgehen - möglich?

Hallo Allerseits,
Wenn in einem Bebauungsplan(NRW)für eine Garage ein Dach mit min. 20° vorgeschrieben wird ohne Angabe der Dachform,ist es dann möglich die Dachdefinition zu dehnen bzw. auszulegen?
Das Bauamt macht nur technisch unsinnige Vorschläge, die nachher durch eine Spitzkehle zwischen der „Zipfelmütze“ auf der Garage und der Firstseite des Hauses Feuchtigkeitsprobleme nach sich ziehen wird. Alternativen werden nicht aufgezeigt.( … man lässt sich aber gerne Vorschläge präsentieren!)
Eine Lösung mit einem 20° Dachansatz(4-5 Pfannen) als Verlängerung des Hausdaches wird abgelehnt, weil es kein Dach wäre.
Hat einer von euch eine „kreative“ Idee wie ich unter diesen Bedingungen zu einer Garage kommen kann?

Vielen Dank - schon im Voraus. Ich hoffe, dass jemand hier schon Erfahrungen gesammelt hat.

Gruß
heiner

Hallo Heiner,
leider kann ich nicht so richtig schlau werden aus deiner Schilderung. Festsetzungen im B-Plan wirken wie Gesetze, es sind örtlich erlassene Vorschriften und zwingend einzuhalten. Abweichungen bzw. Befreiungen von diesen Festsetzungen können nach § 31 BauGB zugelassen werden. Es bedarf aber einer stichhaltigen Begründung, warum gerade in diesem Fall von den Vorschriften abgewichen werden soll (Ermessensdarlegung, Einzelfallentscheidung).
Deine Erläuterung zur Ausführung habe ich nicht verstanden. Ohne Ortskenntnis und weitere Details der Festsetzungen des B-Planes kann ich dazu nichts sagen.
Freundliche Grüße

Harald