Nehmen wir folgenden Fall an.
Der Bebauungsplan einer Gemeinde schreibt vor, dass nur 1,5 geschossig und nur ein Einfamilienhaus, das nicht vermietet werden darf, gebaut werden darf. Unter diesen Vorraussetzungen hat eine Familie ein Grundstück erworben. Nun, nachdem die Familie mit dem Bau begonnen hat, hat die Gemeinde den Bebauungsplan geändert. Am gegenüberliegenden Hang (Ost-Süd-Seite), dürfen nun Häuser mit offen liegendem Kellergeschoss und drei (!) Vollgeschossen errichtet werden. Dies betrifft insgesamt 6 Grundstücke. (Wahrscheinlich Mehrfamilienhäuser)
Welche Chancen hat die Familie, sich dagegen zu wehren? Unter diesen Gegebenheiten hätte die Familie das Grundstück nie gekauft. Zumal sie zuvor extra nachgefragt hatte, ob der Bebauungsplan auch in Zukunft so bestehen bleibt.
Lieben Dank für Eure Antwort!
Ich würde erstmal zum Bauamt gehen und nachfragen, warum der Bebauungsplan geändert und vor allen Dingen wann!!Danach sollte man dann einen Architekten, die müssten sich eigentlich mit geänderten Bebauungsplänen auskennen, fragen, was man dagegen unternehmen kann. Eventuell sollte man dann einen Anwalt einschalten und einen Baustopp erwirken.
Da kann ich leider nicht helfen. Ich schätze mal, dass es wenig Chancen gibt, gegen die nachträgliche Bebauungsplanänderung Einspruch zu erheben, zumal wenn die Änderung schon rectskräftig ist.
Liebe Grüße
J. Lehmann
Hallo,
mit Bebauungsplänen kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.
MfG
Karsten Heßeln
Hallo, ich bin kein Experte für Bebauungspläne, aber vom Gefühl her würde ich sagen, dass hier keine Chance besteht. Bevor der Bebauungsplan beschlossen wurde, hat er sicherlich öffentlich ausgelegen, um betroffenen die Möglichkeit zu geben, Einspruch einzulegen. Wenn es aber keine Einsprüche gab und der Bebauungsplan beschlossen wurde, ist er nach meinem Empfinden rechtsgültig. Aber lieber noch mal eine Expertenmeinung einholen!
Hallo,
um genaues zu sagen müsste ich den B-Plan sehen, aber vom gefühl würde ich sagen keine Chance. Wenn das Baugrundstück nicht von der Stadt oder der Gemeinde gekauft wurde stehen die Chancen noch schlechter. Was kann der Verkäufer dafür, wenn die Gemeinde B-Pläne ändert?! Außerdem werden B-Pläne meistens öffentlich bekannt gemacht. In der Zeit können Einsprüche eingereicht werden… wenn das nicht geschieht sieht es noch schlechter aus.
Seid Ihr sicher dass die neuen Häuser zum slben B-Plan - Gebiet gehören?
Gruß aus Aachen.