Muß man die Festsetzungen von völlig entgegen gesetzten Nutzungen hinnehmen? Welches Rechtsmittel ist innerhalb welcher Frist wo möglich (Fristbeginn)? Das als Grünfläche ausgewiesene Grundstück wird von jetzt bebaubaren (!) fast umschlossen. Die zur Grüninsel degradierte Fläche von einem halben Hektar ist meine. Sie schließt an ein Wäldchen an. Meine, aus der Ferne vorgetragenen Einwände wurden ignoriert.
Am Rande: Die beschließenden Ratsherren sind sogen. Ossis und ich bin nur geflüchteter Ossi.