Bebauungsplan nicht eingehalten - wer haftet?

Hallo,

wir bauen gerade ein Einfamilienhaus. Im Bebauungsplan ist ein Dachüberstand von mind. 80cm vorgegeben. Der Architekt hat die Planung mit diesen 80cm auch gemacht.
Jetzt wurde der Dachstuhl montiert und beim Nachmessen haben wir gemerkt, dass auf der Giebelseite das Holz nur 70cm herausschaut, auf der Traufseite sind es 75cm. Die Traufseite gibt wahrscheinlich kein Problem, weil ja noch die Dachrinne drankommt. Aber an der Giebelseite wird das knapp. Der Bauleiter hat auch gemeint, dass es wohl zu ca. 78cm kommen wird, wenn das Dach fertig gedeckt ist, „aber das wird sowieso nicht nachgemessen“.

Nun meine Frage: wer haftet, falls wir mit der Gemeinde Probleme bekommen und eine Strafe zahlen müssen (man weiss ja nie…)? Der Bauträger oder wir?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüsse, Yunamadalen

Hi,

lass Dir vom Bauleiter eine Aktennotziz unterschreiben. Ansonsten kann ich mir tatsächlich nicht vorstellen, dass das irgend jemand nachmisst. 10 cm mehr oder weniger spielen da eigentlich nicht wirklich eine Rolle.

bye
Rolf

Danke, ja, das hatten wir uns auch überlegt.
Werden wir auf jeden Fall machen.

Danke und lg, Yuna

Moin,

Ansonsten kann ich mir tatsächlich nicht vorstellen, dass das
irgend jemand nachmisst. 10 cm mehr oder weniger spielen da
eigentlich nicht wirklich eine Rolle.

wenn Du da mal nicht irrst.
Wenn dem Prüfer gerade eine Laus über die Leber gelaufen ist, oder seine Frau ihn betrogen hat, dann kann er schon mal den Zollstock zücken und Dir arge Probleme bereiten, wenn etwas nicht stimmt.
Bei meinem Dachausbau meinte der Architekt auch, daß bei Privatleuten eh keiner rauskommt und wenn, dann lasch einen Blick auf die Sache wirft und gut.
Bei mir war der Herr dreimal da (was ich auch jedes mal bezahlen mußte) und hat penibel alles vermessen.
Wenn die große Gaube auch nur zwei cm breiter gewesen wäre, hätte er mir ein Riesentheater gemacht, wie er mir androhte, als er sah, daß ihre Maße am Rande der Toleranz lagen.

Kann also gut gehen, muss aber nicht.

Gandalf

FAQ:1129 nicht eingehalten - Antwortender haftet
Hallo

Nun meine Frage: wer haftet, falls wir mit der Gemeinde
Probleme bekommen und eine Strafe zahlen müssen (man weiss ja
nie…)? Der Bauträger oder wir?

Abgesehen davon, dass das hier das falsche Brett ist, da es sich um eine reine Rechtsfrage handelt: Man muss solche Fragen gemäß FAQ:1129 in entpersönlichter Form stellen, sonst darf sie keiner beantworten, ohne sich eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz schuldig zu machen. Im Handwerksbrett weiß nur (fast) keiner, welches Damoklesschwert da über dem Antwortgeber hängt, wie man immer wieder sieht.

Gruß
smalbop

Sorry!