Hallo,
wir bauen gerade ein Einfamilienhaus. Im Bebauungsplan ist ein Dachüberstand von mind. 80cm vorgegeben. Der Architekt hat die Planung mit diesen 80cm auch gemacht.
Jetzt wurde der Dachstuhl montiert und beim Nachmessen haben wir gemerkt, dass auf der Giebelseite das Holz nur 70cm herausschaut, auf der Traufseite sind es 75cm. Die Traufseite gibt wahrscheinlich kein Problem, weil ja noch die Dachrinne drankommt. Aber an der Giebelseite wird das knapp. Der Bauleiter hat auch gemeint, dass es wohl zu ca. 78cm kommen wird, wenn das Dach fertig gedeckt ist, „aber das wird sowieso nicht nachgemessen“.
Nun meine Frage: wer haftet, falls wir mit der Gemeinde Probleme bekommen und eine Strafe zahlen müssen (man weiss ja nie…)? Der Bauträger oder wir?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüsse, Yunamadalen