Hallo zusammen,
Wir wollen bauen und haben uns auch schon für ein Gebiet/Grundstück entschieden!
Wir würden gern 2-geschossig mit 22° Zeltdach bauen!
In dem Baugebiet stehen auch schon 2 Häuser die ebenfalls 2 geschossig sind!
Nun haben wir den Bebauungsplan angeschaut und erschrocken festgetellt, dass man dort nur 1 geschossig bauen darf! Und das das Dach mind. 30° Neigung haben muss!
Wie kann ich trotzdem ne baugenehmigung bekommen?
Kann ich mich vor dem Kauf des Grundstücks soweit absichern, dass ich dann definitiv so bauen darf? oder kann es sein, dass man mir jetzt sagt, dass das so in Ordnung ist und wenn wir dann gekauft haben, dass das Bauamt dann die Meinung ändert??
Eine Möglichkeit ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung. Ganz offenbar haben die anderen 2 Bauvorhaben so gebaut. Ich würde jetzt unter keinen Umständen ein Haus „kaufen“, sondern, im ersten Schritt der Klärung, einen vernünftigen Bauplaner mit einer klar umrissenen Aufgabenstellung konsultieren. Oder selbst zum Bauamt gehen und um Auskunft zur Abweichung vom B-Plan und Durchführbarkeit bitten.
Grundsätzlich müsstet Ihr dann einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde einreichen, mit den Änderungs- wünschen (die Gemeinde entscheidet dann u.u. ob sie dies überhaupt entscheiden kann). Einfacher wär´s natürlich, wenn der Bauplatz auch der Gemeinde gehören würde, dann könntet Ihr einen Deal machen, den Platz reservieren, den Bauantrag mit den Änderungswünschen stellen. Fragt einfach bei der Gemeinde / Bürgermeister an.
Ich vermute, über die Dachneigung lässt sich eher reden als über die Geschosshöhe. Aber probiert´s
einerseits gibt es die Möglichkeit, schriftlich (!) eine konkrete Bauvoranfrage an das Bauamt zu richten, worauf man eine verbindliche Auskunft erhält. Andererseits wird sich diese Auskunft sicher an die Festsetzungen des Bebauungsplanes ausrichten. Diesen hat die Gemeinde formuliert und vom Rat beschließen lassen. Nur diese kann ihn ändern. Also verhandeln Sie vor dem Kauf damit. Zusagen eines priv. Verkäufer im Kaufvertrag zu diesem Thema können hieran nichts ändern (!!). Es sei denn, Sie kaufen von der Gemeinde.
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
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