frage: wie bzw. mit welchen argumenten kann ich
erfolgversprechend
widerspruch einlegen?
auch für jede zeitliche verzögerung beim wirksamwerden des
planes
dankbar.
Hallo !
Widerspruch nur, wenn Du dort eine seltene Tierart entdeckst, die nur auf dieser Wiese lebt.
Oder eine Industrieanlage in der Nähe genau auf diese Wiese ihren Gestank abläßt, sodaß dort ein Wohnen unmöglich sein wird.
Du mußt irgendetwas finden, was tierisches Leben zerstört oder menschliches L
eben unmöglich macht.
Aber - Du wohnst dort in der Nähe und jeder im Stadtrat weiß genau, warum Du blockieren willst. Also mach Dir keine große Mühe, Du kommst mit dem Einspruch nicht durch.
hier bewahrheitet sich wieder ein alter Leitsatz beim Immobilien-Kauf:
„Lage, Lage, Lage“ und das Ganze unverbaubar.
Sorry, aber Du wusstest schon beim Kauf, was Dich erwarten kann.
Das errinnert mich an die Käufer von Häusern hier bei uns in Leinfelden-Echterdingen, eingekreist von der Autobahn A8, dem Flughafen Stuttgart und der neuen Stuttgarter Messe in Spe. Erst kaufen und dann prozessieren.
ich bin eigentümer einer dachgeschoßwohnung mit terasse. von
dort aus
habe ich einen überblick über eine streuobstwiese.
Was liegt denn sonst an der wiese? Ortsrand? weitere Bebauung, ist das Ortskern, grenzt ein Naturschutzgebiet an? ist es Wassereinzugsgebiet?
meine gemeinde will nun durch eine änderung im bebauungsplan
eine
bebauung der wiese ermöglichen.
Das ist zulässig rechtens und im sinne des Allgemeinwohl!!!
frage: wie bzw. mit welchen argumenten kann ich
erfolgversprechend
widerspruch einlegen?
Wenn du die nicht kennst, wer soll di dann kennen? Entweder mehr Futter oder les dich in die Verahrensvorschriften deiner Gemeinde für die Offenlegung und Erstellung von Bebauungsplänen ein!
da ich fürchte, daß das projekt nicht verhindert werden kann,
bin ich
auch für jede zeitliche verzögerung beim wirksamwerden des
planes
dankbar.
Das macht dich zu einem beliebten deutschen Bürger, auf den man seine ganzen vorurteile über deutsche ausschütten kann. Hast du außer „nerven“ noch andere „ernstzunehmende“ Beweggründe?