Hallo.
was ist, wenn im Bebauungsplan stünde, dass eine Heckenpflanze 150cm hoch werden darf, jedoch stünde im Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes eine andere Höhe. Welche Höhe wäre dann bindend?
Danke und LG,
Jen
Hallo.
was ist, wenn im Bebauungsplan stünde, dass eine Heckenpflanze 150cm hoch werden darf, jedoch stünde im Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes eine andere Höhe. Welche Höhe wäre dann bindend?
Danke und LG,
Jen
NachbarschaftsR ist - man glaubt es kaum, weil hier ja die Länder die Gesetzgebungskompetenz ausüben - reines Privatrecht. Beides ist also zunächst einmal getrennt voneinander zu betrachten, weil öffentliches Baurecht zum Verwaltungsrecht gehört und damit nicht zum Privatrecht.
M.E. muss man das wie folgt sehen:
Wenn der Bebauungsplan hier mehr erlaubt als das Nachbarrecht, dann hilft auch der B-Plan nicht weiter; im Verhältnis zum Nachbarn ist man dann zur Begrenzung der Höhe verpflichtet. Aber: Es gibt ja nicht überall Hecken, außerdem kann der Nachbar ja in eine andere Höhe einwilligen.
Erlaubt das Nachbarrecht mehr, so ändert das nichts daran, dass in der Gemeinde, in der der B-Plan gilt, eben eine Hecke öffentlich-rechtlich nur 1,5 Meter hoch sein darf. Ob das wirksam ist oder nicht, ob man den B-Plan also angreifen kann, steht auf einem anderen Blatt. Es gilt dann aber das, was der B-Plan sagt.
Hallo,
das muss man sicher Bundesland für Bundesland und Punkt für Punkt prüfen. Bei uns in Ba-Wü räumt das Nachbarrechtsgesetz z. B. in § 27 in der vorliegenden Sache eindeutig einem bestehenden B-Plan den Vorrang ein.
Gruß
smalbop