hallo,
wer kann mir sagen, ob und wenn ja (und natürlich wer) welche Art von Einspruch man gegen einen aufliegenden Bebauugnsplan hat.
Bin total blank und frustriert…
Viele Dank für jede Antwort + Gruss
felix
hallo,
wer kann mir sagen, ob und wenn ja (und natürlich wer) welche Art von Einspruch man gegen einen aufliegenden Bebauugnsplan hat.
Bin total blank und frustriert…
Viele Dank für jede Antwort + Gruss
felix
Jeder Bürger kann erst einmal einen Einspruch gegen ein ausliegenden Bebauungsplan machen. Ob dieser Einspruch aufgenommen wird (im Sinne einer Änderung) muß im Einzelfall geprüft werden.
Weiterhin werden Träger öffentlicher Belange gehört und sollen ihre Stellungnahme dazu abgeben.
Was ist denn in DeinemFall so frustrierend? Email!?
Christian
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ergänzend dazu die Info, daß der Grundstückseigentümer, der davon betroffen ist, die besten Chancen hat, gehört zu werden. Am Besten Du schaltest, wenn es notwendig sein sollte, einen Anwalt ein, der sich mit Baurecht auskennt.
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