hallo Allwissende,
mal angenommen folgendes wäre passiert.
Ehepaar A kauft ein Grundstück für das es einen bestehenden Bebauungsplan gibt. Alles was dieser Bebauungsplan enthält gefällt dem Ehepaar(breite Zuwege, kleiner Spielplatz, Grünfläche usw.), es ist aber noch nicht alles umgesetzt(dafür muß z.B. eine Gewerbehalle abgerissen werden ).
Im Vertrauen darauf das der B-Plan ja gilt und zeitnah umgesetzt wird kauf das Paar das Grundstück und zieht in das dortige Wohnhaus.
Die Jahre ziehen ins Land der B-Plan wird nicht weiter umgesetzt, die Gemeinde gewährt wegen Finanzproblemen des betroffenden Grundstückseigentümers wiederhoilt Aufschübe. Letztendlich geht der Eigentümer der die Halle schon lange entfernen sollte, Insolvent und das Grundstück wechselt den Besitzer.
Der neue Eigentümer vermietet die Halle langjährig,lässt den Mieter aufwendige und teure Renovierungen durchführen und setzt den B-Plan nicht um.
Durch die Anwohner aufgeschreckt versucht die Gemeinde die Änderungen zu erzwingen, und bekommt vor dem Verwaltungsgericht auch Recht. Der Eigentümer bekommt eine zweijährige Frist die er aber auch verstreichen lässt (schwammig formulierter Gerichtsbeschluß).
Nach Ablauf der Frist stellt der Eigentümer den Antrag auf einen Grundsatzbeschlus zur Änderung des B-Planes.
Trotz aller Eingaben der B-Plan Be-und Anwohner (Gespräche mit den Fraktionen des Stadtrates, Unterschriften Listen aller betroffenen etc.)wird von der Mehrheit des Rates dem Antrag zugestimmt.
Es herrscht Angst davor das der Eigentümer (sehr vermögend)die Verwaltung in einen jahrelangen Rechtsstreit ziehen könnte, die Mietfirma wegen der hohen Investitionen Pleite geht und der nicht ausgebaute Weg weiter eine Schlammpiste bleibt.
Was könnte man da jetzt noch unternehmen?
Nach Meinung der anderen Eigentümer erfolgt durch den Nichtabriss der alten äußerlich vergammelten Halle eine Wertminderung des eigenen Grundstücks. Auch führt dann ein Weg unmittelbar neben einen Grundstück vorbei wo eigentlich eine kleine Grünfläche hinkommen sollte.
Kann eine Wertminderung eingeklagt werden ? Wenn ja wer zahlt Stadtverwaltung oder der Eigentümer der Halle ?
ich hoffe die Sache ist einigermaßen verständlich und freue mich auf alle Meinungen