bebauungsplanänderung vor parkplatzkauf?

hallo, ich möchte einen städtischen parkplatz kaufen. jetzt habe ich nicht gerade das beste verhältnis zu meinem nachbarn, und der hat jetzt herausgefunden, dass für den verkauf einer öffentlichen parkplatzfläche zuerst der bebaunungsplan geändert werden muss…
… gegen diese änderung kann er jederzeit einsuch einlegen und somit den prozess eeeewig hinauszögern…

gibt es eine möglichkeit dies zu umgehen?

der kaufvertrag lag schon beim notar…

stadt und ich waren uns einig…

bitte um eure hilfe

Hallo, Danke für die Anfrage; aber hier kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Gruß Ingeborg

hallo, ich möchte einen städtischen parkplatz kaufen.

jetzt

habe ich nicht gerade das beste verhältnis zu meinem

nachbarn,

und der hat jetzt herausgefunden, dass für den verkauf

einer

öffentlichen parkplatzfläche zuerst der bebaunungsplan
geändert werden muss…
… gegen diese änderung kann er jederzeit einsuch

einlegen

und somit den prozess eeeewig hinauszögern…

gibt es eine möglichkeit dies zu umgehen?

der kaufvertrag lag schon beim notar…

stadt und ich waren uns einig…

bitte um eure hilfe

SEHR GEEHRTER ANFRAGER

Entsch mich aber ich bin Immobillien makler aus
GRIECHENLAND. Deine Frage betrifft einen kauf in
Griechenland? Wenn Ja dann koennen wir weiter machen,
aber wenn nein kann ich nicht puenktliche Beratung
bieten, sonst eine allgemeine theoretische Meinung.

Auf alle Faelle doch, auch um eine dauernde
bequemlichkeit soll ich eine
naeherung und beziehungs verbesserung versuch von Ihnen
zu Ihren Nachbarn
empfehlen. Dass steht uberall die Welt.

Mit Freundlichen Gruessen
Alexander Pagoulatos
Immobillien makler Athen

Hallo
soweit ich weiss wird grundsätzlich im bebauungsplan festgelegt, wie ein grundstück genutzt/bebaut wird:
wenn du einen öffentlichen pp erwerben willst und auch so nutzt, ergibt sich im hinblick auf die nutzung an sich keine änderung. allerdings kann der pp dann nur noch von dir genutzt werden.anders könnte es sich aber mit den eigentumsverhältnissen verhalten. da solche angelegenheiten i.d.r. recht tricky sind,würde ich einen RA zu rate ziehen. sorry, dass ich dir da nicht wirklich weiterhelfen kann.
gruss

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Moin Moin,

tut mir leid das die antwort so lange dauert, und das ich diese spezielle frage nicht beantworten kann, da ich im baurecht leider überhaupt nicht fit bin, ich hoffe Sie finden trotzdem noch jemand, der Ihnen helfen kann,

Grüße,
René

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