Bebauungsplans nach Baugenehmigung?

… okay und ich hoffe zum Guten!
Dir auch noch ein schönes Restwochenende!

Hallo !

Dass der Widerspruch abgeleht wurde, zeigt ja zunächst, dass die Genehmigungsbehörde an Ihrer Baugenehmigung festhalten möchte.
In der Anfechtungsklage, wird vorrausichtlich nach Verfahrensfehlern gesucht werden.
Das könnten sein :
Die Stadt/Gemeinde hätte bei der Auftellung des Bebaungsplanes Ihr genehmigtes Objekt berücksichtigend einbeziehen müssen.
Auch die Bauaufsichtsbehörde hätte im Rahmen Ihrer Beteiligung am Verfahren darauf hinweisen müssen.
Sie als Bauherr hätten im Rahmen der Offenlegung Einfluss nehmen können.
Ich gehe einmal davon aus, dass der Anfechtungsklage ebenfalls widersprochen wird und der Bebauungsplan eine entsprechende Änderung erfahren muß.

Gruß
hokl

Hallo
Tut mir leid, davon habe ich null Ahnung.

Hallo
Das ist eine schwere Frage. In der Regel ist eine Baugenehmigung immer bis zu einem bestimmten Datum gültig. Ist dieses Datum überschritten, dann benötigen Sie eine neue Baugenehmigung. Diese kann in der Regel dann einfach verlängert werden. In Ihrem Fall wird dann sicherlich keine Verlängerung gewährt, da ein Bebauungsplan vorliegt. Wenn Sie keinen Aufhebungsbescheit erhalten haben, dann ist Ihre Baugenehmigung sicher noch gültig. Diesen Fall sollten Sie unbedingt von einem kompetenten Rechtsanwalt prüfen lassen. Und lassen Sie Ihre Baugenehmigung nicht verfallen.

Gruß Andreas