Bebauungsplans nach Baugenehmigung?

Hallo Leute!

Nehmen wir an ich erhalte eine Baugenehmigung für ein Bau auf einem bis dahin um unbeplanten Gebiet liegenden Grundstücks. Danach, also noch vor dem Beginn des Baus, wird für dieses Gebiet ein Bebauungsplan erlassen. Nun erhebt meine Nachbarin wegen der Abstandsflächen einen Widerspruch gegen mich. Dieser wird abgelehnt. Daraufhin erhebt sie Anfechtungsklage… muss dann der neue Bebauungsplan schon miteinbezogen werden? Oder richtet sich die Rechtsmäßigkeit meines Baus dann noch nach den Vorschriften des unbeplanten Gebietes? Denn - der Rohbau steht schon. Und das doch eigentlich nach den Vorschriften des unbeplanten Gebiets, oder?

Hallo Leut!
bei einer Baugenehmigung handelt es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt. Somit haben Sie von der Stadt das Recht bekommen etwas zu tun (nämlich zu bauen in der genehmigten Fassung).
Wenn sich jetzt die Rechtsgrundlage ändert, bevor Sie bauen, haben Sie unter Umständen einen Entschädigungsanspruch gegen die Stadt.
Wenn sich die Rechtsgrundlage ändert während oder nachdem Sie bauen genießen Sie Bestandsschutz.
Hier gilt dann allerdings - und das ist extrem wichtig - Sie müssen die Baugenehmigung exakt einhalten bzw. eingehalten haben, sonst haben Sie u.U. ein Problem.
Der Nachbar kann klagen, aber die Frage stellt sich, ob die Abstandflächen sich durch den B-Plan überhaupt geändert haben. Das könnte eigentlich nur der Fall sein, wenn ein Gebiet vom Gewerbegebiet zum Misch- oder Wohngebiet abgestuft wird, oder wenn Höhen festgesetzt werden.
Der B-Plan ist nach BauGB entstanden, während die Abstandflächen nach der Landesbauordnung entstehen.
Hier gilt es auch zu unterscheiden!
Sie sollten prüfen ob

  1. Ihre Bauvorlagen einwandfrei waren (amtlicher Lageplan erforderlich? (ÖBVI) Abstandflächen richtig berechnet (ÖBVI), Bauantrag richtig gestellt usw. Architekt))
  2. einen Rechtsanwalt, der sich im Bau- und Verwaltungsrecht auskennt konsultieren.

Viel Erfolg
Geoli

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Du hast mir echt geholfen :smile:

Hallo!

Wenn die Baugenehmigung vor dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes rechtskräftig geworden ist, dann gilt sie uneingeschränkt, da Vertrauensschutz gegeben ist.

Gruß

Walter

Hallo AnneHai,
nach meinen Erfahrungen (ich bin aber kein Jurist) ist eine rechtmäßig erteilte Baugenehmigung, sofern der Bau innerhalb der Geltungsfristen der Genehmigung errichtet wird, bindend. Ein nachträglich erstellter Bebauungsplan kann m.E. nicht in bestehende Genehmigungen eingreifen, wenn das Gebäude strikt nach der Baugenehmigung erstellt wird. Da es sich in diesem Fall aber um ein juristisches Problem handelt, würde ich mich unbedingt mit einem Anwalt besprechen.
Frdl. Grüße
Günni27

Vielen Dank für die schnelle Antwort! :smile:

Dankesehr für die nette Antwort!

Hallo Anne,

so richtig bin ich aus deiner Schilderung der Sachlage nicht schlau geworden. Abstandsflächen werden nach dem Bauordnungsrecht bemessen. Diese müssen auf dem Baugrundstück selbst zu liegen kommen, fallen sie auf das Nachbargrundstück, muss dafür vom Nachbar eine Baulast überrnommen werden, d.h. er muss zustimmen, sonst kann auch keine Baugenehmigung erteilt werden. Der B-Plan hat keinen Einfluss auf die Abstandsflächen, denn diese werden zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geprüft.
Ich hoffe, du kannst nach meiner Auskunft etwas ruhiger schlafen und der Entwicklung gelassener entgegensehen.
FG Harald

Hallo AnneHai

Du schreibst im ersten Satz Deiner Anfrage, über die Möglichkeit einer Baugenehmigung, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. (Konjunktiv) und im vorletzten Satz, dass der Rohbau bereits steht.
Ich weiss nicht, von welchem Land Du schreibst, aber hier in Deutschland geht normalerweise alles der Reihe nach:

  1. Bebauungsplan (von der Gemeinde veröffentlicht,damit
    alle Interessen gewahrt werden können)
  2. Bauantrag
  3. Baugenehmigung
  4. Bauerstellung (Rohbau u.s.w.)

Wenn diese Reihenfolge eingehalten wird, hat die Unternehmung Aussicht auf Erfolg.
Wenn nicht, - dann nicht unbedingt!

mfg
Eberhard Noller

Hallo Harald!

Ich danke dir für deine Anmerkungen.
Ich bin aus der Diskussion hier schon schlau geworden und weiß nun bescheid.

Beste Grüße!

Hallo Eberhard!

Ja, sicher hast du recht. Es geht nur daraum, dass die Baugenehmigung vor Festlegung des B-Plans erlassen wurde. Aber durch den Bestandsschutz ändert sich nachher für mich nicht.

Meine Frage wurde auch schon beantwortet.

Ich danke dir!

Hallo AnneHai,

es ist unerheblich ob es einen Bebauungsplan gibt oder nicht, es gilt deine vorliegende Baugenehmigung, zu den Paragraphen (Gesetzen), die zur Zeit der Genehmigung Gültigkeit hatten. Die Baugenehmigung kann dir nur bei groben Verstößen gegen Baugesetze entzogen werden, das kann bei dir aber nicht sein, denn das Bauamt hat ja bei der Prüfung diese Punkte abgeklopft und dir mit der Genehmigung bescheinigt, dass die Planung den Gesetzen entspricht.
Sollte nachträglich ein Bebauungsplan erstellt werden muss dieser eigentlich deine Baugenehmigung berücksichtigen und definitiv nicht widersprechen. Wenn er deiner Baugenehmigung widerspricht muss man dir eine Ausnahme zu den Festsetzungen zugestehen.
Du schreibst, dass der Widerspruch abgewiesen wurde, also ist doch schon recht eindeutig, dass dein Bau rechtmäßig ist und bleiben wird.
Viele Grüße, Peter

Hallo,

mein Interessensgebiet ist das Bauvertragsrecht bei Anwendung der VOB, nicht das Baurecht. Deshalb kann ich zu dem vorliegenden Beispiel nur meine persönliche Meinung äußern.

Nach meiner Ansicht ist eine erteilte Baugenehmigung gültig.

Wenn die Forderungen dieser eingehalten wurden, kann eine nachbarliche Klage nach Aufstellung eines Bebauungsplanes nach meiner Meinung keinen Erfolg haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bodo

Hallo Bodo!

Genau - das wurde mir auch schon bestätigt.

Ich danke dir für deine Mühe! Viele Grüße

Ich danke für für deine Antwort, Peter!

Beste Grüße

Hallo,

es ist komplizierter als es hier dargestellt werden kann. Die Baugenehmigung wurde nach den damals gültigen Bedingungen erteilt.

Grundsätzlich gilt jedoch.

Bestandskraft (Unanfechtbarkeit):
Weder das Bauamt noch der Nachbar kann sich nach Bestandskraft der Baugenehmig., d. h. nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen, gegen das Bauvorhaben wenden.

Wenn die Baugenehmigung gegen öffentliche, Nachbar schützende Normen verstößt, so ist sie rechtswidrig.
Wird die Baugenehmigung „bestandskräftig“ erteilt, so mag sie zwar unter Umständen rechtswidrig sein, sie hat aber nach dem Gesetz trotzdem „Bestand“.

  • Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er bestandskräftig geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden (Vermögensnachteil des Bauherrn muss ausgeglichen werden). Das kann teuer werden …

Mit freundlichen Grüßen

Rainer

Hallo, da kann ich dir nicht helfen!!!

Gruss Diana

Meines Erachtens besteht insoweit Vertrauensschutz. D.h. die Baugenehmigung hat weiter, wie erlassen, Gültigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Rasta

Hallo Anne,
ich melde mich noch einmal zu diesem Thema und hinterfrage die Geschichte einmal bei unserem Firmenjuristen. Ich bin mir nicht sicher, denke aber das eine vorhandene Genehmigung Bestandskraft hat. Wie Alt ist die Genehmigung denn, dass bei diesem Verfahren die Änderung des B-Planes noch nicht bekannt und somit nicht berücksichtigt wurde?

LG

Hallo Kirsten!

Vielen Dank für das nette Angebot!
Aber die Angelegenheit hat sich schon erledigt.

Einen schönen Restsonntag und viele Grüße.