nachdem ich gemerkt hab, daß mein Artikel von Freitag wohl doch etwas zu lang geraten ist, möchte ich noch nochmal die Kernfrage stellen:
Ist es normal, daß man als Nichtleistungsempfänger, der kein Einkommen hat und in einer Bedarfsgemeinschaft lebt auch keinen Bedarf hat? Also in den Bescheiden vom Leistungsempfänger immer mit Bedarf -> 0,00 geführt wird?
natürlich hast du einen Bedarf, aber du hast gem. § 7 Abs. 5 SGB II keinen Anspruch. Es sei denn… das ist zu kompliziert, um es kurz zu erklären… aber kannst du mir sagen, warum du nicht Bafög-berechtigt bist? Zu hohes Einkommen der Eltern oder anderer Grund?
Ist es normal, daß man als Nichtleistungsempfänger, der kein
Einkommen hat und in einer Bedarfsgemeinschaft lebt auch
keinen Bedarf hat? Also in den Bescheiden vom
Leistungsempfänger immer mit Bedarf -> 0,00 geführt wird?
Kann ich mir nicht vorstellen. Das kann doch nur sein, wenn du bei der ganzen Berechnung keine Rolle spielst, aber dann wärst du auch gar nicht erwähnt worden. Wenn der Bedarf eurer Bedarfsgemeinschaft ausgerechnet werden soll, dann muss doch jeder einzelne erwähnt werden.
Ich habe deinen anderen Artikel gelesen und kann nur dringend raten zu klagen.
Ich würde mich aber auf keinen Fall nur auf einen Rechtsanwalt verlassen, jedenfalls nicht, wenn es um soziale Angelegenheiten geht. Die kriegen da vielleicht so wenig bezahlt, dass es nur für einen Brief reicht, und danach ist die Luft schon raus, habe ich jedenfalls schon öfters so erlebt. Ich würde mich von einem Rechtsanwalt wohl beraten lassen, wenn es geht, die Klage aber besser selbst führen. Oder andauernd nachfragen.
Bei einer Klage vor dem Sozialgericht hast du ja keine Gerichtskosten und kannst dich auch selbst vertreten. Ich denke, dass du das ganz gut kannst.
Ich habe gehört, dass die Klageflut beim Sozialgericht seit Einführung von Hartz 4 stark angestiegen sein soll, und dass die Klagen auch oft erfolgreich sein sollen. Es macht sehr den Eindruck, als hätten die Behörden die Weisung, soviel wie möglich einzusparen, und die Widerspruchstellen hätten die Weisung, alle Widersprüche abzulehnen.
Ich bin ziemlich davon überzeugt, dass du Recht kriegen würdest.
ja, kurz gesagt, bedeutet in meinem Fall „dem Grunde nach“, daß ich die Regelstudienzeit (aus gesundheitlichen Gründen) überschritten hab, das Studium selbst ist föderfähig (heißt das so?), aber ich nicht.
Auf was ich versuche hinzuarbeiten, ist, falls das Geld aus dem Kredit wirklich als Einkommen anzurechnen ist, dann doch aber sicher als meins, schließlich läuft der Kreditvertrag auf meinen Namen.
Als mein Einkommen wäre das bei Anrechnung ab dem Zuflußmonat, in 400 Euro Häppchen geteilt, auch kein Problem, da es meinen Bedarf noch unterschreitet (wenn ich mal ansetzte, daß ich denselben wie mein Mann habe).
Von Anwalt wollte ich eigentlich auch nur hören, ob ich überhaupt Recht habe und ob ich gegen den ursprünglichen Bescheid oder die Ablehnung des Widerspruchs vorgehen muß.
Danke für die Hilfe, meine Welt wieder ein bißchen grade zu rücken.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
natürlich hast du einen Bedarf, aber du hast gem. § 7 Abs. 5
SGB II keinen Anspruch.
Aber wenn die beiden doch als Bedarfsgemeinschaft berechnet werden, dann wird doch das gesamte Familieneinkommen (oder Bedarfsgemeinschaftseinkommen oder wie das heißt) in einen Topf geworfen, und jedem Familienmitglied wird ein Bedarf zugeordnet, und dann wird geschaut, was noch fehlt, oder nicht?
Wenn Jerisas Bedarf hier keine Rolle spielt, dann kann doch wohl auch ihr Einkommen keine Rolle spielen?
Abgesehen davon meine ich, dass die Mutter zweckgerichtet die Schulden ihrer Tochter bezahlen darf, und dass sie nicht gezwungen werden kann, anstattdessen den Lebensunterhalt des Mannes zu bezahlen. Sie hätte ja auch die Schulden direkt beim Kreditinstitut begleichen können.
Na ja, ich kenne die Gesetzeslage in diesem Fall nicht soo genau, aber ich würde es auf jeden Fall versuchen zu klagen, denn das widerspricht doch jedem Gerechtigkeitsempfinden.
Ich würde mir n. M. die entsprechenden Paragraphen raussuchen. Die Sozialgesetzbücher findest du doch sicher im Internet?
Abgesehen davon meine ich, dass die Mutter zweckgerichtet die
Schulden ihrer Tochter bezahlen darf, und dass sie nicht
gezwungen werden kann, anstattdessen den Lebensunterhalt des
Mannes zu bezahlen. Sie hätte ja auch die Schulden direkt beim
Kreditinstitut begleichen können.
Hat sie ja im Prinzip auch, indem sie das Geld auf unser Konto eingezahlt hat und damit den Dispo ausgeglichen hat. Zumal der Lebensunterhalt meines Mannes ja vom Arge beglichen wird und eine zweckbstimmte Einnahme, nur für Zwecke sein darf, die das Arge nicht abdeckt.( so hab ichs jedenfalls verstanden)
Ich würde mir n. M. die entsprechenden Paragraphen raussuchen.
Die Sozialgesetzbücher findest du doch sicher im Internet?
Viele Grüße
Thea
ja die hatte ich mir ja auch schon rausgesucht, zitiert, damit die Damen nicht mehr viel zutun haben damit, man will sowas ja auch schnell aus der Welt haben. Aber damit bin ich ins Leere gelaufen. Weder wurde darauf eingegangen, daß es sich ja um einen Kredit handelt noch darauf, daß ich ja auch einen Bedarf habe. Ich hatte so das Gefühl, als hätten die mein Schreiben nicht mal gelesen.
Naja, ich hoffe, wenigstens die Richter nehmen sich dafür Zeit.
Hat sie ja im Prinzip auch, indem sie das Geld auf unser Konto
eingezahlt hat und damit den Dispo ausgeglichen hat.
Heißt das, dass dein Konto jetzt ungefähr auf Null steht, und dass du jetzt dein Konto wieder bis zum alten Minusstand überziehen sollst, damit dein Mann über die Runden kommt? Und dass er dann erst wieder ALG 2 bekommt? Und du kriegst die ganze Zeit über irgendwie sowieso gar nichts, oder wie?
Bring auch unbedingt den Aspekt hinein: Deine Mutter hat praktisch deinen Unterhalt bezahlt, nur eben in einem Stück hinterher. - Oder ist das noch nicht mal eine Unterhaltszahlung? Hat sie dir das Geld auch nur geliehen?
Was denkt denn die ARGE, wie ihr ohne diese Zahlung deiner Mutter weiter hättet existieren sollen? Irgendwann wäre doch bestimmt Schluss gewesen mit Kredit von der Sparkasse.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die glorreiche Arbeitsagentur Recht kriegen würde bei einer Klage.
Ich hatte so das Gefühl, als hätten die mein Schreiben
nicht mal gelesen.
Kann gut sein.
Naja, ich hoffe, wenigstens die Richter nehmen sich dafür
Zeit.
Ist es normal, daß man als Nichtleistungsempfänger, der kein
Einkommen hat und in einer Bedarfsgemeinschaft lebt auch
keinen Bedarf hat? Also in den Bescheiden vom
Leistungsempfänger immer mit Bedarf -> 0,00 geführt wird?
Kann ich mir nicht vorstellen. Das kann doch nur sein, wenn du
bei der ganzen Berechnung keine Rolle spielst, aber dann wärst
du auch gar nicht erwähnt worden. Wenn der Bedarf eurer
Bedarfsgemeinschaft ausgerechnet werden soll, dann muss doch
jeder einzelne erwähnt werden.
Hi,
das stimmt so nicht. Jemand, der keinen Anspruch hat, muss aber einen Mietanteil tragen und wird daher auch in der Berechnung erwähnt.
Wenn Jerisas Bedarf hier keine Rolle spielt, dann kann doch
wohl auch ihr Einkommen keine Rolle spielen?
Das kann man so nicht sehen. Sie ist Studentin und hat daher keinen Anspruch auf ALG2, aber sie könnte ja *rein theoretisch* einen Nebenjob mit einem sehr hohen Einkommen haben, dann würde dies trotzdem bei ihrem Mann _mit_ angerechnet, da sie ihm gegenüber unterhaltspflichtig ist. Natürlich müsste ihr eigener Bedarf zunächst gedeckt sein.
Abgesehen davon meine ich, dass die Mutter zweckgerichtet die
Schulden ihrer Tochter bezahlen darf, und dass sie nicht
gezwungen werden kann, anstattdessen den Lebensunterhalt des
Mannes zu bezahlen. Sie hätte ja auch die Schulden direkt beim
Kreditinstitut begleichen können.
Na ja, ich kenne die Gesetzeslage in diesem Fall nicht soo
genau, aber ich würde es auf jeden Fall versuchen zu klagen,
denn das widerspricht doch jedem Gerechtigkeitsempfinden.
Mit einer entsprechenden Bescheinigung der Mutter, dass das Geld für den Lebensunterhalt der Tochter gedacht war, und zumal es ja, so wie ich das verstanden habe, das Konto nur auf Null gebracht hat, also kein Guthaben erbrachte, würde ich auch klagen an Jerisas Stelle.
Heißt das, dass dein Konto jetzt ungefähr auf Null steht, und
dass du jetzt dein Konto wieder bis zum alten Minusstand
überziehen sollst, damit dein Mann über die Runden kommt? Und
dass er dann erst wieder ALG 2 bekommt?
nein, die ganze Sache ist ja schon ne Weile her, das Arge will das Geld, das ich meiner Mutter schulde, jetzt auch noch von meinem Mann, mit der Begründung, daß sie das zuviel bezahlt hätte, weil er ja angeblich ein Einkommen hatte.
…
Hat sie dir das Geld auch nur geliehen?
ja, das weiß auch das Arge, aber die interessiert das nicht
Und du kriegst die ganze Zeit über irgendwie sowieso gar nichts, oder wie?
Doch, ich bekomm hoffentlich bald mein Diplom, dafür leiste ich mir den Luxus
nein, die ganze Sache ist ja schon ne Weile her, das Arge will
das Geld, das ich meiner Mutter schulde, jetzt auch noch von
meinem Mann, mit der Begründung, daß sie das zuviel bezahlt
hätte, weil er ja angeblich ein Einkommen hatte.
Ach so, dann ist der springende Punkt, dass du deiner Mutter sagen sollst: April April, du kriegt dein Geld nicht wieder?
Werdet ihr als Ehepaar von der ARGE eigentlich praktisch wie eine einzige Person behandelt, wo es vollkommen egal ist, wer welches Einkommen erzielt? Oder wirst du als eigenständige Person behandelt, die gegenüber dem Ehepartner unterhaltspflichtig ist?
Na irgendwie scheinst du ein wenig wie gar keine Person behandelt zu werden.
Ich meine übrigens, selbst wenn dein Mann selbst sich von irgend jemanden - sagen wir mal 10.000 Euro leiht, können sie nicht von ihm verlangen, den Gläubiger zu prellen. Das Geld gehört ihm dann doch nicht.
Wenn man sich was leiht, wird man doch nicht besser gestellt als vorher. Dann würde ich mir doch pausenlos Geld leihen, wenn das so wäre. Man wird nur dann bessergestellt, wenn man sich kriminell verhält und dem Gläubiger einfach „abzockt“. Das kann doch eine Behörde nicht im Ernst von euch verlangen.
Doch, ich bekomm hoffentlich bald mein Diplom, dafür leiste
ich mir den Luxus
Dafür drücke ich auch Daumen
Viele Grüße
Thea
PS: Nur mal interessehalber: Hat dein Mann denn gar keine Perspektiven? Oder ist er Künstler?
Na irgendwie scheinst du ein wenig wie gar keine Person
behandelt zu werden.
doch, ich muß schließlich die Hälfte der Miete zahlen, da passen die schon auf
Wenn man sich was leiht, wird man doch nicht besser gestellt
als vorher.
das sieht unser Arge anders (steht wörtlich im Bescheid über den abgewiesen Widerspruch, daß wir jetzt besser dastehen als vorher)
…
PS: Nur mal interessehalber: Hat dein Mann denn gar keine
Perspektiven? Oder ist er Künstler?
doch hat her, einen Minijob vom Arge vermittelt, der Arbeitgeber ist zahlungunfähig und schuldet uns auch noch Geld und einen selbst gesuchten, der ihn vielleicht übernimmt
naja, die ganze Diskussion hier hat mir auf jedenfall wieder ein bißchen Mut gegeben, denn wenn man von Amts wegen einen Zettel bekommt, daß alles was man sich so gedacht hat sowie falsch ist, fängt man an an sich selbst zu zweifeln und zu überlegen ob man nicht als nächtes besser zur Schuldnerberatung anstatt zum Sozialgericht geht.