Bedarf Dauerrechnung mtl. Abrechnungen f. Steuern?

Hallo liebe Experten,

hätte da mal eine Frage zu obigem Thema. Wäre lieb, wenn ihr mir da helfen könntet.

Mal angenommen eine Firma A schließt mit einem Kunden B einen Vertrag (z.B. Auto-Leasing oder Fullservice) über eine Laufzeit von x Monaten zu gleichbleibenden mtl. Raten. Nun will A es vermeiden, jeden Monat eine separate Rechnung zu schreiben und überlegt eine Dauerrechnung zu erstellen. Habe bereits hier auf dem „Board“ gelesen, dass eine solche Rechnung eine veränderte Rg.Nummer benötigt, als die im normalen Rechnungsnummernkreis (z.B. mit zusätzl. D001…). Welche Rechnungsbestandteile sind dabei noch wichtig zu beachten?

Und wie verhält es sich nun mit der monatlich abzuführenden MwSt.? Muss A (zumindest intern) trotzdem jeden Monat eine Abrechnung erstellen oder kann A diese eine Dauerrechnung für alle folgenden Monate beim Finanzamt geltend machen? Wie sieht es in der Praxis aus?

Vielen Dank im voraus für eure Antwort(en).

Liebe Grüße,
TT

Hallo,

Und wie verhält es sich nun mit der monatlich abzuführenden
MwSt.? Muss A (zumindest intern) trotzdem jeden Monat eine
Abrechnung erstellen oder kann A diese eine Dauerrechnung für
alle folgenden Monate beim Finanzamt geltend machen? Wie sieht
es in der Praxis aus?

Bei Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen entsteht die Steuer bereits zum Zeitpunkt der Zahlung, Bemessungsgrundlage ist dann die Höhe der Abschlagszahlung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 UStG). Buchungsbeleg ist der Kontoauszug.

Habe bereits hier auf dem „Board“ gelesen, dass eine solche Rechnung
eine veränderte Rg.Nummer benötigt, als die im normalen
Rechnungsnummernkreis (z.B. mit zusätzl. D001…).

Bei Verträgen über Dauerleistungen ist es ausreichend, wenn die Verträge eine einmalige Nummer erhalten. Zahlungsbelege müssen nicht fortlaufend durchnummeriert werden, sagt uns 14.5 (12) UStAE.

Ein vernünftig formulierter Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger erleichtert allen Beteiligten die Arbeit (100 € zzgl. 19 € USt. gem. Vertrag Nr. 0815 vom…).

Mal angenommen eine Firma A schließt mit einem Kunden B einen
Vertrag (z.B. Auto-Leasing oder Fullservice) über eine
Laufzeit von x Monaten zu gleichbleibenden mtl. Raten. Nun
will A es vermeiden, jeden Monat eine separate Rechnung zu
schreiben

Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 muss eine Rechnung erstellt werden, wenn der Empfänger ein Unternehmer ist, und zwar innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung. Der Zeitpunkt einer zeitlich begrenzten Dauerleistung ist, wenn das Vertragsverhältnis abgeschlossen ist, wenn nicht explizit Teilleistung vereinbart worden ist, sagt 14.5 (16) Nr. 4 UStAE.

Das heißt für Dich, Du stellst Rechnung am Ende, gemäß 14.8(7) UStAE wie folgt:

31.12.2011
 Netto-Entgelt USt Brutto-Entgelt
 1000 € 190 € 1190 €
./. Abschlagszahlung
01.04.2011 100 € 19 € 119 €
01.07.2011 100 € 19 € 119 €
01.10.2011 100 € 19 € 119 €
 -----------------------------
verbleibende Restzahlung
 700 € 133 € 833 €

Dann sind alle glücklich, vor allem weil keine unnötigen Rechnungen herumschwirren, die die beteiligten Buchhalter, Steuerberater, Prüfer usw. usf. ins Schwitzen bringen…

Gruß, Bernd

Hallo Bernd,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Man kann also eine Dauerrechnung mit „normaler“ Nummer erstellen ohne jeden Monat eine zum Vertrag zugehörige Abrechnung zu konstruieren. Gut.

Von den „Stadtwerken“-Jahresrechnungen kennt man ja, dass dort die mtl. Rate aufgeführt wird und im Textfuß die jeweiligen Fälligkeitsdatume genannt werden. Ist das hier auch so möglich - im Beispiel?
Oder muss dann in meinem Beispiel A eine Rechnung für die gesamte Dauer schreiben und den kpl. Betrag (z.B. 36 x 100,- € zzgl. USt) ausweisen = Rg.betrag 3.600,- € + USt. Und im Rechnungstext müsste dann lediglich der Hinweis auf den Leasingvertrag und die abzuzahlenden Raten erfolgen?

Was wäre richtig?

Viele Grüße,
TT