Hallo,
Und wie verhält es sich nun mit der monatlich abzuführenden
MwSt.? Muss A (zumindest intern) trotzdem jeden Monat eine
Abrechnung erstellen oder kann A diese eine Dauerrechnung für
alle folgenden Monate beim Finanzamt geltend machen? Wie sieht
es in der Praxis aus?
Bei Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen entsteht die Steuer bereits zum Zeitpunkt der Zahlung, Bemessungsgrundlage ist dann die Höhe der Abschlagszahlung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 UStG). Buchungsbeleg ist der Kontoauszug.
Habe bereits hier auf dem „Board“ gelesen, dass eine solche Rechnung
eine veränderte Rg.Nummer benötigt, als die im normalen
Rechnungsnummernkreis (z.B. mit zusätzl. D001…).
Bei Verträgen über Dauerleistungen ist es ausreichend, wenn die Verträge eine einmalige Nummer erhalten. Zahlungsbelege müssen nicht fortlaufend durchnummeriert werden, sagt uns 14.5 (12) UStAE.
Ein vernünftig formulierter Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger erleichtert allen Beteiligten die Arbeit (100 € zzgl. 19 € USt. gem. Vertrag Nr. 0815 vom…).
Mal angenommen eine Firma A schließt mit einem Kunden B einen
Vertrag (z.B. Auto-Leasing oder Fullservice) über eine
Laufzeit von x Monaten zu gleichbleibenden mtl. Raten. Nun
will A es vermeiden, jeden Monat eine separate Rechnung zu
schreiben
Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 muss eine Rechnung erstellt werden, wenn der Empfänger ein Unternehmer ist, und zwar innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung. Der Zeitpunkt einer zeitlich begrenzten Dauerleistung ist, wenn das Vertragsverhältnis abgeschlossen ist, wenn nicht explizit Teilleistung vereinbart worden ist, sagt 14.5 (16) Nr. 4 UStAE.
Das heißt für Dich, Du stellst Rechnung am Ende, gemäß 14.8(7) UStAE wie folgt:
31.12.2011
Netto-Entgelt USt Brutto-Entgelt
1000 € 190 € 1190 €
./. Abschlagszahlung
01.04.2011 100 € 19 € 119 €
01.07.2011 100 € 19 € 119 €
01.10.2011 100 € 19 € 119 €
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verbleibende Restzahlung
700 € 133 € 833 €
Dann sind alle glücklich, vor allem weil keine unnötigen Rechnungen herumschwirren, die die beteiligten Buchhalter, Steuerberater, Prüfer usw. usf. ins Schwitzen bringen…
Gruß, Bernd