Bedarf es einen schriftlichen Mietvertrag?

Moin,

für eine Übergangszeit von vier Monaten wird eine Wohnung benötigt.

Ein Vermieter erklärt sich bereit, über diesen kurzen Zeitraum Wohnraum zu ortsüblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter gibt die Kontonummer bekannt und erwartet den ersten Zahlungseingang. Der Mieter zahlt regelmäßig und pünktlich über den gesamten Zeitraum.
Eine Kaution war nicht erforderlich.

Der Mieter legt nicht zwingend Wert auf einen Mietvertrag, dennoch fragt er mehrmals beim Vermieter nach einem schriftlichen Vertrag. Dieser schiebt das immer raus und meint, ja er sei dran, aber er sei sich sich, dass es zwischen Mieter und Vermieter beim Auszug keine Schwierigkeiten / Probleme geben wird.

Daher besteht der Vertrag nur mündlich, die Mietzahlung erfolgt per Überweisung inkl. Nebenkosten.

Nun zu meiner Frage aus dem Titel:

Ist ein schriftlicher Mietvertrag erforderlich?
Muss die Wohnung gekündigt werden, obwohl der Wohnraum explizit und nach Absprache nur bis zum Ende des Monats Februar gemietet wird?
Können dem Mieter durch den nicht vorhandenen Mietvertrag Nachteile entstehen?

Gruß

dz

hallo.

für eine Übergangszeit von vier Monaten wird eine Wohnung
benötigt.

Ein Vermieter erklärt sich bereit, über diesen kurzen Zeitraum
Wohnraum zu ortsüblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen.
Der Vermieter gibt die Kontonummer bekannt und erwartet den
ersten Zahlungseingang. Der Mieter zahlt regelmäßig und
pünktlich über den gesamten Zeitraum.
Eine Kaution war nicht erforderlich.

das hört sich doch nach einem gültigen zeitmietvertrag an.

Ist ein schriftlicher Mietvertrag erforderlich?

schriftlich muß nicht zwingend etwas vereinbart werden. wenn’s um (viele) details geht, empfiehlt sich das aber schon.

Muss die Wohnung gekündigt werden, obwohl der Wohnraum
explizit und nach Absprache nur bis zum Ende des Monats
Februar gemietet wird?

nein. wenn das so vereinbart wurde, endet der vertrag automatisch.

Können dem Mieter durch den nicht vorhandenen Mietvertrag
Nachteile entstehen?

naja… ich sag mal: nein, solange es keine probleme mit dem vermieter gibt.
im streitfall steht halt dann aussage gegen aussage. deshalb empfiehlt es sich, bei mündlichen verträgen wenigstens einen glaubwürdigen zeugen dabeizuhaben.

gruß

michael

Mietverträge bedürfen keiner bestimmten Form. Also ist auch ein mündlicher Vertrag gültig.
Ein Zeitmietvertrag ist die fiktive Mietgestaltung aber nicht, da die genannten Gründ http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html nicht zutreffen. Alles andere ist Sache der Beweisbarkeit.
Durch die Mietzahlung und die Bewohnung ist der Mietvertrag hinlänglich bewiesen. Also, da die zeitliche Befristung möglicherweise Beweisprobleme mit sich bringt, ist eine schriftliche Kündigung angezeigt. Die „ortsübliche Miete“ könnte als Indiz für einen langfristigeren Mietvertrag gewertet werden.
Nachteile Vermieter: Keine Schönheitsreparaturen durch den Mieter, keine umlegbaren Nebenkosten.
mögliche Nachteile Mieter: Differenzen wegen der Kündigungsfrist.

vnA

Danke für die Antworten.

Dann ist zu hoffen, dass der Vermieter nichts böses im Schilde führt. Aber den Eindruck machte er nicht - aber Eindruck alleine zählt ja nicht immer… :wink:

Gruß

dz

Ein Zeitmietvertrag ist die fiktive Mietgestaltung aber nicht,
da die genannten Gründ
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html nicht
zutreffen.

asche auf mein haupt! dabei weiß doch jedes kind, daß es in der branche gemeingefährlich ist, begriffskombinationen durch „fast gleiche“ andere begriffe zu ersetzen…

gruß

michael