Bedarf Kündigung Unterschrift beider Seiten?

Hallo Zusammen!

Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer erhält eine fristgerechte Kündigung direkt am Arbeitsplatz von seinem Geschäftsführer und unterschreibt diese gleich nachdem sie ihm vorgelegt wird. Allerdings hat sich der Arbeitnehmer vorher noch keine Gedanken darüber gemacht, ob diese überhaupt sozial gerechtfertigt ist!
Hätte der AN nach Unterschrift der Kündigung noch eine Chance zur Klage/Widerspruch, falls diese sozial ungerechtfertigt ist, obwohl die Kündigung bereits unterzeichnet wurde?

Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe

MfG Michael

Hallo Michael,

die Unterschrift des AN bedeutet in diesem Fall nur, dass der AN den Erhalt der Kündigung bestätigt. Wenn das Kündigungsschutzgesetz formal anwendbar ist, kann der AN selbstverständlich noch gegen die Kündigung angehen. (Aber: Achtung, es laufen Fristen: http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html)

Schöne Grüße,
Foehranwalt