Hi, hab mal ne doofe Frage: Und zwar haben der Vater meines Sohnes und ich uns, nachdem sich jetzt ungewollt Kind nummer 2 angekündigt hat getrennt. Nun können wir uns partout nicht einigen zu wem die Kinder solllen, keiner will nachgeben. Wir haben im Ort ein Haus gefunden, mit 2 Stockwerken, in denen man super jeder für sich sein eigenes Revier aufteilen kann. Er unten, ich mit den Kids oben. Es hat sogar jeder ein Bad für sich und theoretisch (falls das vom Amt aus auch Pflicht ist) jeder eine Küche für sich. Einziges Manko: Das Stockwerk oben hat nicht nochmal extra eine Haustür.
Kann man das vor dem Amt schon als getrennte Hauhalte oder wenigstens Wohngemeinschaft geltend machen? Er verdient zwar halbwegs gut, aber für ihn allein ist das Haus doch sehr teuer. Und da ich ja mein eigenes Leben leben möchte brauche ich ja auch eigenes Geld das ich (abgesehen vom Unterhalt) zum Leben verwenden kann. Bisher bekomme ich 300 Euro Praktikantengehalt, ab September dann halt 300 Euro Elterngeld…mir würde also in einer ganz eigenen Wohnung noch was zustehen
Kann man das vor dem Amt schon als getrennte Hauhalte oder
wenigstens Wohngemeinschaft geltend machen?
Kann man.
Ihr werdet das gegenüber dem Amt allerdings glaubhaft machen müssen. Idealerweise solltet ihr getrennte Mietverträge haben und dann werden wahrheitsgemäße Erklärungen beider Parteien das Mindeste sein, was das Amt noch haben will/muss.
Ungeachtet dessen solltet ihr euch darauf einstellen, dass das Amt nicht zögern wird, diese sehr spezielle Wohnsituation gerichtlich überprüfen zu lassen. Heißt: es unterstellt (wahrscheinlich) eine BG und hält auch bei Widerspruch an dieser Vermutung fest. Denn drana hängen zu viele Frage, insbesondere bzgl. der Betreuung der Kinder (ist für etwaigen Alleinerziehendenmehrbedarf wichtig sowie die Feststellung einer temporären Bedarfsgemeinschaft).
Können die Kinder kurz zu Papa hoch, stellt sich natürlich die Frage, wer sie faktisch betreut und wessen BG sie zuzuordnen sind, falls ihr zwei getrennte BGs erklärt.
Zudem werden unterhaltsrechtliche Fragen bedeutsam, falls obiger Ex Vater der Kinder.
M.E. ist es zumindest aus leistungsrechtlicher Sicht keine gute Idee, ein solches Wohnmodell zu wählen.
Hallo,
also meine Meinung (auch aus eigener Erfahrung):
rein theoretisch kann man das Ganze auch in einer gemeinsamen Wohnung machen, wenn diese Groß genug wäre…aber eben nur theoretisch.
Deine Situation ist eine gemeinsame Wohnung, halt auf zwei Etagen, weil Dein Wohnbereich nicht nicht eindeutig abgegrenzt ist (Wohnungstür).
Eine Trennung von Tisch und Bett ist ja möglich, ein gemeinsames Konto habt Ihr ja hoffentlich nicht (wenn ja, kannst Du das eh vergessen).
Mietvertraglich sollte das getrennt sein, was man im Notfall mittels Untermietvertrag lösen kann (sollte dann im Hauptmietvertrag verankert sein).
Mietzahlungen für Deinen Teil müssen monatlich eindeutig von Deinem Konto abgehen.
Nun zur Praxis:
Das glaubt Dir natürlich zunächst kein Mensch. Was dann passiert liegt im Ermessen Deines Sachberarbeiters.
Vermutlich wird die Situation zunächst vor Ort geprüft (pass da bloß auf; wenn da Socken Deines Ex herum liegen, gehen bei denen die Alarmglocken an, eigene Erfahrung). So eine Prüfung kann ohne jede Ankündigung erfolgen.
Dein Mietvertrag wird geprüft (Vorsicht, ein Fallstrick könnten die Nebenkosten sein, wenn die nicht völlig getrennt abgerechnet werden. Das heißt getrennte Abrechnungen vom Vermieter oder bei Untervermietung Zwischenzähler mit eindeutiger Abrechnung). Dein Vermieter muss eine Mietbescheinigung ausstellen.
Ziemlich sicher wird im Falle einer Untervermietung der Hauptmietvertrag verlangt, um „interne Verschiebungen“ zu erkennen.
Deine Kontoauszüge werden rückwirkend geprüft (da darf ausser Unterhalt für die Kinder nichts von Deinem Ex auftauchen…).
Das Ganze geht aber noch deutlich weiter, würde den Rahmen hier aber sprengen.
Bei mir landete so etwas ähnliches trotz getrennter Wohnungen mit unterschiedlichen Adressen (vier Hausnummern entfernt) und verschiedenen Vermietern, getrennten Konten und keinen gemeinsamen Kindern vor Gericht.
Die Unterhaltsfragen sind natürlich zusätzlich noch andere…
Was empfehle ich Dir?
Entweder vergessen, oder sich wirklich kompetent beraten lassen.
Es gibt in fast allen größernen Städten Beratungsstellen für Hartz4-Empfänger, auch für Alleinerziehende oder im Notfall ein Anwalt für Sozialrecht auf Beratungsschein (kostet 10 €, aber ob Du den bei bloßer Absicht bekommst, das müsstest Du versuchen).
Von einem Alleingang oder Ratschlägen von „Freunden“ würde ich Dir dringend abraten, schon im Interesse der Kinder.
Gruß