Hallo Experten,
das Mitglied einer Erbengemeinschaft erbt einen zusätzlichen Anteil derselben Erbengemeinschaft. Wirtschaftliche Einheit ist Grund und Boden, für den die Bedarfsbewertung durchzuführen ist.
Kann man auf der „Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts“ das erbende Mitglied
- als Eigentümer mit seinem alten Anteil in Zeilen 7 bis 12 eintragen?
- als Erwerber in die Zeilen 32 bis 37 eintragen, und seinen zusätzlichen Anteil auf der ‚Anlage Grundstück‘ erklären?
Dank und Gruß
Franz