Bedarfsgemeinschaft

Ich habe endlich Arbeit,zwar nur Teilzeit aber besser als nichts :smile: dennoch eine Frage.Meine Tochter (23) leider noch arbeitslos, für die muss ich ja jetzt weiter aufkommen oder kann sie einen Alg2 Antrag stellen?Mein Gesamteinkommen ist derzeit 1267€ ,wie wird es bei der Arge gerechnet wenn ich für meine Tochter aufkommen muss?weil ich ja auch noch die Krankenversicherungsbeitrage zahlen muss für sie und das sind immerhin 150€ jeden Monat dann denke ich wird für sie doch auch der Regelsatz abgezogen von 281€ und die anteiligen Wohnkosten oder…wieviel darf ich für mich behalten? Wenn ich an die Benzinkosten denke komme ich ja unter den Harzt4 Satz.Gibt es einen Selbstbehalt für arbeitende? Wäre über jede Antwort dankbar

das beste wäre, deine Tochter zieht aus, sie wäre ja alt genug dazu.
Dann bekommt sie 361€ plus die Miete und die KV Kosten.

Ich hab dir mal was rauskopiert aus

http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-…

Von dem über dem Grundfreibetrag von 100€ hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.

Erzielt ein Mitglied eine Bedarfsgemeinschaft Einkommen, dessen monatliche Höhe € 400 übersteigt, kann es die Fahrtkosten mit € 0,20 pro Kilometer absetzen, sofern darüber hinaus die Summe der abzugsfähigen Beträge gemäß § 11 II Nr. 3-5 SGB II die Grenze von € 100 übersteigt.

http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-…

Sieh mal nach, vielleicht findest du noch mehr.
Karin

Hallo,sie darf doch nicht ausziehen 1. weil sie noch keine 25. ist und 2. weil wir ein Eigentum haben und ihr 1/8 davon gehört.Trotzdem danke für deine Antwort und Mühe

Hallo Sabine,

wenn Du eine Teilzeittätigkeit aufgenommen hast, kann ich mir nicht vorstellen, dass Du komplett für Deine Tochter finanziell aufkommen mußt. Sofern Deine Tochter bei Dir wohnt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, in der Dein Einkommen zwar mit angerechnet wird aber Du nicht komplett für den Lebensunterhalt Deiner Tochter aufkommen mußt.

Wieso mußt Du die Krankenversicherungsbeiträge für Deine Tochter zahlen? Wenn Deine Tochter einen ALG 2 - Antrag gestellt hat übernimmt dies doch die ARGE?

Ich rate Deiner Tochter auf jeden Fall (sofern noch nicht geschehen) einen ALG 2 - Antrag zu stellen bzw. dass ihr zusammen bei der ARGE vorstellig werdet. Deiner Tochter sollte zumindest der Grundbetrag eines ALG 2 - Empfängers zustehen. Lasst Euch zu diesem Sachverhalt bei der ARGE beraten. Weiterhin gibt es auch Arbeitslosenzentren bzw. Sozialverbände die Euch unabhängig von der ARGE beraten können.

Sofern der Antrag abgelehnt wird bzw. KEINEM von Euch von der ARGE finanzielle Mittel bewilligt werden, kannst Du beim Wohnungsamt auch einen Wohngeldantrag stellen.

Was und wieviel wer zahlt kann ich Dir nicht sagen. Auch ob es einen Selbstbehalt gibt kann ich nur vermuten.

Von daher empfehle ich, wie schon oben angesprochen, erstrangig eine persönliche Vorsprache zur Beratung von Euch beiden bei der ARGE, dem Arbeitslosenzentrum oder einem Sozialverband.

Gruß

Marco

Hallo Sabine,
Sorry, kann nicht helfen, bin schon (gott sei dank) zu lange wieder in Arbeit und mein Männe auch, so dass das für uns nicht mehr Thema ist…
Aber ich bin der Meinung, dass Deine Tochter selber auch einen Antrag stellen muss, sie ist ja aus der Ausbildung raus, oder? Dann kann sie angeben, dass sie bei Dir zur Untermiete wohnt oder so und bekommt dann selber ihr eigenes Geld vom Amt. Da müsst Ihr Euch mal kundig tun, kann ja nicht sein, dass Du für deine 23jährige Tochter noch aufkommen musst… Wünsch Dir alles Gute - Caro.

meine Tochter ist noch keine 18, ich habe beim AA mitgeteilt, dass wir nicht mehr miteinander leben können, da wir uns nur anzicken. Ich musste mit ihr zur Erziehungsberatung, die Dame dort kam zu dem selben Schluss. Sie hat jetzt was eigenes, verdient ihr Geld, muss mich also nicht unterstützen, was sie sonst müsste, wie du jetzt.
Wir verstehen uns wieder besser, mit dieser räumlichen Trennung, gut dass sie gegangen ist, für uns beide und für ihre wirtschaftliche Lage.
Karin

Hallo,sie darf doch nicht ausziehen 1. weil sie noch keine 25.
ist und 2. weil wir ein Eigentum haben und ihr 1/8 davon
gehört.Trotzdem danke für deine Antwort und Mühe

Hallo, ich habe eine Teilzeitbeschäftigung erhalte dort 678 und Witwenrente 589€ und damit liegen wir als Bedarfsgemeinschaft mit 60€ über dem Hartz 4 Satz hab ich eben erfahren…ich bekomme bzw sie bekommt gar nicht erst den Antrag ausgehändigt :smile:

Hallo!

Also erst einmal direkt einen Antrag bei der Arge stellen!!
Du bildest mit deiner Tochter (sie wohnt bei dir nehme ich an??) eine BG!
Euch wird der Bedarf ausgerechnet…dagegen wird dann dein Einkommen angesetzt…
Zum Bedarf gehört alles…also auch miete anteilig…nebenkosten…alles…und das ist dann der bedarf…dagegen das Einkommen…wenn das Einkommen das nicht deckt, bekommt ihr noch ergänzend ALG2.

DArf ich fragen warum deine Tochter nicht arbeitet?
Diese bildet unter Umständen eine eigene BG…ist sie überhaupt beim Arbeitsamt gemeldet??
Wenn nicht, dann schleunigst bitte!!
Sie wird nämlich über die auch versichert…sie unterschreibt eine Eingliederungsvereinbarung und mit 23stehen einem doch alle Türen offen!

Sie darf nicht länger aus dem Arbeitsleben kommen…es wird Tag für Tag sonst schwerer und für sich selbst zu sorgen,ist einfach schöner wie abhängig zu sein!

Einen sogenannten Selbstbehalt gibt es nicht…es wird halt derBedarf ausgerechnet(359 Euro plus anteilig,Miete, NK:…

LG erstmal

Aus dem Netz:Was ist mit den Eltern von ALG II Beziehern?
Weiterhin müssen Eltern für ihre minderjährigen Kinder aufkommen und darüber hinaus auch noch für unter 25-jährige Kinder, die ihre erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Ansonsten sind die Regeln zur Berücksichtigung von Unterhaltsan sprüchen weniger hart als bei der damaligen Sozialhilfe. Besonders wichtig: Eltern können ab 2005 von den ARGE- Ämtern nicht zur Kasse gebeten werden, wenn ihre erwachsenen Kinder Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten (mit der oben genannten Ausnahme). Umgekehrt müssen erwachsene Kinder auch nicht für die Hilfeleistungen an ihre Eltern aufkommen.

Ich würde einfach mal einen Antrag stellen,wobei Sie eher ALG2 bekommen könnte wenn Sie nicht mehr bei Ihnen wohnt.

Hallo und danke für Ihre Antwort. Das Problem ist,ihr gehört ja 1/8 unseres Hause (Erbengemeinschaft weil mein Mann verstorben ist)Oder muss ich jetzt das Haus verkaufen und sie auszahlen wenn sie auszieht?

Ich wäre auch Unterhaltspflichtig bis sie 25 Jahre alt ist obwohl sie ihre Ausbildung als Kinderpflegerin schon abgeschlossen hat meinte die nette Dame von der Arge. Gruß Sabine

Hallo und danke für die Antwort…sie hatte eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin und danach keinen Job.Da wir bevor ich meine Arbeit bekam, 4 Monate ALG 2 als Bedarfsgemeinschaft bezogen war sie nätürlich auch über die Arge Krankenversichert.Aber nun leider nicht mehr. Und ausziehen dürfte sie nicht meine die netten Herrschaften von der Arge weil ich noch bis sie 25 ist Unterhaltspflichtig bin,obwohl sie eine Ausbildung hat. Dann kommt hinzu dass wir eine Erbengemeinschaft sind, durch das ableben meines Mannes und ihr 1/8 des Hauses gehört.Ich denke mal dass ich wohl nicht drum rum komme und das Haus verkaufen muss auf kurz oder lang…naja was solls haben wir ja nur jahrelang für geschufftet :smile: Gruß Sabine

Hallo, nein das Haus verkaufen müssen Sie nicht.
Ich würde an Ihrer Stelle eine Beratungsstelle aufsuchen, die rechnen Ihnen genau aus, was , wer , wieviel, sollte ein Anspruch vorhanden sein, begleiten einen meist diese Beratungsstellen. Das kann Diakonie/Diakonisches Werk, Sozialhife Initiative usw.sein.
Noch besser wäre es natürlich wenn ihre Tochter einen Job finden könnte und wenn es nur 400,00€ Basis ist, das wäre schonmal ein Anfang. Ich drücke Ihnen die Daumen, und hoffe ich konnte etwas helfen.

Hallo!!also wenn ich das richtig verstehe …du wohnst mit deiner tochter alleine… da deine tochter unter 25 (in manchen fällen hat man sogar bis 27 anspruch)ist hat sie wenn sie arbeitsuchend ist oder noch zur schule geht anspruch auf auf kindergeld…wenn du das beziehst dann mußt du erst versuchen kindergeldzuschlag zu beantragen und ebenfalls wohngeld sollte dieses beides abgelehnt werden kannst du als letzten weg den zum harz 4 amt nehmen die wollen natürlich jegliches einkommensamt absagen der ki-geld kasse sowie wohngeld haben dann errechen die dir deinen anspruch es gibt die möglickeit aufstockend harz zu bekommen das hängt aber ganz von der größe und der kosten deiner wohnung und deinem gesamteinkommen ab ki-geld inberiffen.also versuche erstmal kindergeld und kindergeld zuschlag zu beantragen zeitgleich kannst du wohngeld beantragen denn beim wohngeld wird dir kindergeldzuschlag nicht angerechnet und andersrum auch nicht beim wohngeld kannst du auch deine benzinkosten angeben das wird berücksichtigt… das schöne am wohngeld ist das du nicht jeden cent den du mehr oder weniger hast angeben mußt die geben dir eine spanne von 10% … ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen…bei weiteren fragen bin ich gerne für dich da :smile: einen schönen abend noch lg

Hallo und danke für deine Hilfe,ich werde mal eine Beratungsstelle aufsuchen,da sie weder Kindergeld erhält und Wohngeld bekommen wir auch nicht da wir ein eigenes Haus haben.Aber danke für deine Mühe.Gruß Sabine

Liebe Sabine,
leider kann ich Dir nicht helfen, da ich selber eine Minderjährige Tochter habe und nicht weiß, wie es sich verhält bei „erwachsenen“ Kindern.
Ich wünsche Dir trotzalledem viel Erfolg und das Du die entsprechende Hilfe bekommst!
Viele Grüße
Silke
(silly71)