Bedarfsgemeinschaft

Meine Tochter,23, wohnt bei mir und soll jetzt ALG 2 beziehen. Ich,55,Witwe und Teilzeitbeschäftigt, soll mir, lt. Amt, einen Zweitjob suchen. Da ich Witwenrente beziehe und schon mehr verdiene als ich darf,( muß jedes Jahr einiges an Steuern nachzahlen) meine Frage, ob das Amt dieses verlangen kann?
Wäre schön, darauf eine Antwort zu bekommen.
Danke im Voraus. Conny

Hallo,

ja, kommen Sie dem nicht nach, wird Ihrer Tochter unter Umständen die Leistung versagt.

Gruß