Liebe Leser,
Gehen wir davon aus dass bei einer Bedarfsgemeinschaft mit 2 Erwachsenen Personen, ohne Kinder indem ein Erwachsener einen Einzelverdienst von 1100,-Euro monatlich, sowie ein weiterer Erwachsener einen Einzelverdienst von 130,- Euro monatlich hat.
Diese Bedarfsgemeinschaft hat eine Kaltmiete von 363,-Euro, Nebenkosten ohne Heizkosten von 87,-Euro und Heizkosten 53,-Euro und Tiefgaragenstellplatzkosten von 35,-Euro monatlich.
Die Bedarfsgemeinschaft hat monatlich Fahrtkosten von 76,-Euro
Tägliche Verflegung wurde nicht dazu berechnet.
Bestehen unter diesen Voraussetzungen noch irgendwelche Ansprüche auf Staatshilfen? Da die zweite Erwachsene Person bloß 130,- Euro monatlich verdient.
Abzüglich der Miete sowie Fahrtkosten hat die Bedarfsgemeinschaft 616,- Euro zur Lebensunterhalt zur Verfügung.
Dies sind pro Person 308,- Euro.
Besteht unter diesen Umständen Arbeitslosengeld II Anspruch bei dieser Bedarfsgemeinschaft?
Zumindest bei der Person die 130,-Euro monatlich verdient?