Bedarfsgemeinschaft 1100Euro noch Bedürftig?

Liebe Leser,

Gehen wir davon aus dass bei einer Bedarfsgemeinschaft mit 2 Erwachsenen Personen, ohne Kinder indem ein Erwachsener einen Einzelverdienst von 1100,-Euro monatlich, sowie ein weiterer Erwachsener einen Einzelverdienst von 130,- Euro monatlich hat.

Diese Bedarfsgemeinschaft hat eine Kaltmiete von 363,-Euro, Nebenkosten ohne Heizkosten von 87,-Euro und Heizkosten 53,-Euro und Tiefgaragenstellplatzkosten von 35,-Euro monatlich.
Die Bedarfsgemeinschaft hat monatlich Fahrtkosten von 76,-Euro
Tägliche Verflegung wurde nicht dazu berechnet.

Bestehen unter diesen Voraussetzungen noch irgendwelche Ansprüche auf Staatshilfen? Da die zweite Erwachsene Person bloß 130,- Euro monatlich verdient.
Abzüglich der Miete sowie Fahrtkosten hat die Bedarfsgemeinschaft 616,- Euro zur Lebensunterhalt zur Verfügung.
Dies sind pro Person 308,- Euro.

Besteht unter diesen Umständen Arbeitslosengeld II Anspruch bei dieser Bedarfsgemeinschaft?
Zumindest bei der Person die 130,-Euro monatlich verdient?

Hallo,

es ergibt sich folgende Rechnung:

Bedarf:
RL pro Person: 316,00 EUR
Zusammen also 632,00 EUR

Kosten der Unterkunft:
363,00 EUR Nettokaltmiete
87,00 Betriebskosten
53,00 EUR Heizung (und Warmwasser, da keine Extrakosten für WW-Bereitung angegeben sind)
Tiefgarage ist Luxus und wird nicht anerkannt
Zusammen also 503,00 EUR

Abzüglich der Pauschale für die Warmwasserbereitung, da diese in der RL enthalten ist:
jeweils 5,70 EUR (variiert von ARGE zu ARGE, da die Berechnungsmodelle unterschiedlich sind)
Zusammen 11,40 EUR

KdU: 503,00 minus 11,40 gleich 491,60 EUR

Gesamtbedarf also 632,00 plus 491,60 gleich 1123,60 EUR (bitte merken!)

Abzüge: Einkommensanrechnung

Person 1: Einkommen in Höhe von 1100,00 EUR (netto angenommen)
100,00 EUR Grundfreibetrag
21,33 EUR GFB übersteigende Absetzungen (76 Fahrkosten, 30-EUR-Pauschale, 15,33 EUR Werbungskostenpauschale)
140,00 EUR Freibetrag 20% von 100 bis 800 EUR
40,00 EUR Freibetrag 10% von 800 bis 1200 EUR
->anrechenbares Einkommen: 798,67 EUR

Person 2: Einkommen in Höhe von 130,00 EUR (brutto gleich netto)
100 EUR GFB
6 EUR FB 20% von 100 bis 130 EUR
->anrechenbares EK: 24,00 EUR

Bedarfsminderung durch Einkommen: 822,67 EUR
also 1123,60 EUR minus 822,67 EUR gleich 300,93 EUR Anspruch AlgII.

Hinweis: Bei den Fahrkosten habe ich unterstellt, dass diese Person 1 betreffen und AlgII-konform bestimmt worden sind (0,20 EUR pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte). Weiterhin können sich durch hier nicht berücksichtigte Umstände Abweichungen ergeben. Außerdem erhöht sich die Regelleistung ab 07/09 etwas, so dass der Anspruch ab 07/09 entsprechend höher ausfällt.

Viele Grüße!

Vielen herzlichen Dank.