Guten Morgen und ein fröhliches Ho Ho Ho
Ich habe gelesen, dass man die Situation erst als Bedarfsgemeinschaft ansehen kann, wenn man mit dem Partner länger als 1 Jahr zusammen wohnt. Ist das korrekt?
Folgende Situation als Beispiel:
Person A ist im Oktober 2012 zur Person B gezogen (nicht verheiratet). Person A bezog bis Mitte Dezember ALG I (825 € + 115 € ALG II) und Person B ALG II (115 €). Im Bescheid von Person B wurde auch Person A mit aufgeführt und das „verdiente“ Geld mit aufgelistet. Kann man hier automatisch davon aussgehen, dass das Amt den Bescheid für eine Bedarfsgemeinschaft erstellt hat (sorry, ich kenne mich da echt nicht aus)?
Nun ist es so, dass Person A seit Mitte Dezember einen Vollzeitjob hat (ca 1380/1400 € netto). Der Berater vom Arbeitsamt meinte Person B würde aus dem Bezug rausfallen. Das würde auch bedeuten, dass Person B nicht mehr krankenversichert ist, richtig? Person A verdient zwar genug um auch Person B mit zu unterstützen, jedoch nicht genug um noch eine Krankenversicherung von 100-200 € zu zahlen.
Was kann man da tun?
Wie ist es, wenn man theoretisch Einspruch gegen den Bescheid von Partner B bzgl. der Bedarfsgemeinschaft einlegt, da beide noch nicht länger als 12 Monate zusammenwohnen, und im besten Fall wird der Einspruch anerkannt? Würde Person B dann das „volle“ Hartz V - Geld bekommen? Nur wie ist das mit Miete, Strom etc? Wird das auch anteilig mit angerechnet?
Vielleicht habt ihr auch hilfreiche Seiten, wo ich das alles nachlesen kann?
Ich danke vorab für die Antworten und wünsche euch jetzt schon einen schönen 4. Advent und schöne Weihnachten!