Bedarfsgemeinschaft - ALGII - Selbstständigkeit

Hallo alle zusammen!
Wir haben das folgende Problem:
Wir sind frisch verheiratet, ich bin selbstständig (Einkommen laut Steuerberater 910,00€, EXGZ 600,00€ erstes Jahr), meine Frau noch angestellt, leider befristet, d.h. demnächst arbeitslos. Anspruch auf ALGI besteht nicht, weil das Arbeitverhältnis kürzer als 1 Jahr war / ist. Wir haben beide 2-Zi.-Wohnungen mit jew. so um 360,00€ Warmmiete und wollen nun zusammenziehen. Jetzt stellt sich die folgende Frage: wenn wir jetzt eine Wohnung mit 3 Zimmern und ca. 700,00€ Warmmiete nehmen, hätte meine Frau noch Anspruch auf Leistungen vom Amt bzw. würden Unterhaltsansprüche an mich gestellt?
Laut Aussage eines Sachbearbeiters ist die maximale vom Amt genehmigte Miete für eine 2-Pers.-Bedarfsgemeinschaft 444.00€. Das würde also 222,00€ pro Person bedeuten. Hinzu kommen 311,00€ Regelsatz. Würde das Amt also 533,00€ bezahlen? In diesem Fall würde ich den Rest der Miete zahlen. Oder darf das Amt von uns verlangen, das wir eine kleinere Wohnung nehmen und dann Unterhaltsforderungen an mich stellen? Eigentlich kommt eine kleinere Wohnung für mich nicht in Frage, weil Ich ein Büroraum brauche, den ich sonst anderweitig mieten müsste und dadurch natürlich auch mein Einkommen schmälern. Somit hätte ich dann nicht wirklich irgenwas für Unterhalt o.Ä. übrig… Wie wird sowas denn gehandhabt??? Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten!

Hallo

da sonst keiner antwortet, versuche ich es mal. Es sind aber nur meine Gedanken, ich kenne weder irgendwelche Texte zu dem Thema, noch kenne ich jemandem, dem das passiert ist.

Kann dieses zusätzliche Zimmer nicht als Büroraum für deine Firma deklariert werden, so dass die Mietzahlung dafür auch über deine Firma geht? Was sagt denn der Steuerberater dazu?

Ich denke, so müsste es eigentlich gehen.

Wenn du mit deiner Freundin zusammenziehst, wirst du natürlich zu Unterhaltszahlungen herangezogen, das ist aber nicht in jedem Fall rechtens. Hier ist etwas genaueres darüber:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/536596985f0e11927…

oder hier
http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/…
unter „Eheähnliche Gemeinschaft“.

Ich habe schon öfters gelesen, dass von einer eheähnlichen Gemeinschaft erst nach 2 Jahren Zusammenwohnen ausgegangen werden kann, natürlich auch früher, wenn die Beteiligten ihre Beziehung als eheähnliche Gemeinschaft erklären.

Als deine Einnahmen dürften eigentlich nur deine Privatentnahmen gelten, denn sonst könntest du ja nichts mehr investieren in deine Firma. Das wüsste ich aber auch mal gern, wie das gehandhabt wird. Normalerweise wird sich m.M.n. auf die Dauer der Geschäftsführer doch ein festes Gehalt zubilligen, sobald er genügend Einnahmen dafür hat. Aber solange man noch um die Existenz kämpft, wird sein Einkommen wohl eher mal so mal so sein.

Auf jeden Fall müsste man doch dein Einkommen und den Gewinn deiner Firma klar voneinander trennen können.

Viele Grüße
Simsy