Hallo,
kann irgendwer etwas zu folgendem Fall sagen: in einem Haushalt leben 2 Personen. Davon erhält eine Person Alg II vom Jobcenter, die andere Person ist bereits 80 Jahre alt und erhält Rente. Sagen wir die Rente der 80 jährigen Person wäre 900 Euro. Die beiden Personen sind, sagen wir mal Uroma und Urenkel.
Meine Fragen wären nun: Sicher handelt es sich hier um eine Bedarsgemeinschaft, wenn die beiden Personen miteinander verwandt sind, oder? Wenn ja, würde sicher die Rente als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden, richtig? Wenn ja, wieviel der 900,- Euro würden angerechnet werden? Gäbe es einen Freibetrag/Betrag für den Selbstbehalt? Oder wird einfach so gerechnet: 900 Euro geteilt durch 2 Personen, wären also 450 Euro für jede Person, ergo wird das Alg II gesrichen, weil es mehr als der Regelbedarf ist?
Ich habe das Beispiel jetzt stark vereinfacht, ohne Miete, sonstige Kosten/Verpflichtungen oder Bezüge. Mir geht es nur darum, wieviel von ihren 900 Euro Rente sie als „Ersatzleistung“ für ALG an den Urenkel abtreten müsste.
Vielen Dank schon mal für Euro Infos.
Tanja