Bedarfsgemeinschaft Berechnung

Hallo,
Person x lebt mit einem sog. Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft. Person x ist Alleinverdiener. Nun stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien der tatsächliche zur Verfügung stehende Nettobetrag aus dem Verdienst berechnet wird. Die Frage wäre was mit a’ steuerfreien Zuschlägen passiert ( hier z.B. Zuschlag für Wochenendfahrten) und Zuschlag (Übernachtung/Verpflegung) bei auswärtigen Arbeiten und b’ Unterhaltszahlungen aus früheren Gemeinschaften; in diesem Fall festgestellt durch Unterhaltstitel und durch Lohnpfändung durchgeführt. Gibt es irgendwo im Netz eine Seite wo die alles aufgeschlüsselt ist ??

Danke Thomas

Hier zum reinlesen:

www.razyboard.com

und auch www.gegen-harzt.de

ist sehr hifreich

Martina