Hallo,
angenommen in einer Bedarfsgemeinschaft (Ehemann Antragsteller) ist die Ehefrau seit 2 Jahren mit der Bandscheibe krankgeschrieben (Operation wird von den Ärzten abgelehnt).
Dürfte in diesem Fall die ARGE das Unterhaltsgeld für die Ehefrau in Höhe von 311,00 € streichen?
Wäre schön, mehr zu hören.
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Hallo
angenommen in einer Bedarfsgemeinschaft (Ehemann Antragsteller) ist die Ehefrau seit 2 Jahren mit der Bandscheibe krankgeschrieben (Operation wird von den Ärzten abgelehnt).
Dürfte in diesem Fall die ARGE das Unterhaltsgeld für die Ehefrau in Höhe von 311,00 € streichen?
Ja darf sie, da es an eine Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt gekoppelt ist.
Für Nichtarbeitsfähige ist das Sozialamt zuständig.
Wäre schön, mehr zu hören.
büdde
Der Mikesch