Bedarfsgemeinschaft - einfache Definition gesucht

Hallo,

ich wühle mich gerade durch den Papierdschungel des ALGII-Antrages und hab da auch gleich mal ne Frage.

Ich (24, 25 Ende Juni) lebe noch bei meinen Eltern.

Heißt das nun, dass ich mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebe oder nicht?

Diese Ausfüllhinweise stiften m. M. nach mehr Verwirrung, als sie aufklären! :smile:

Danke im Voraus

Und noch was:

Was ist dann eine Haushaltsgemeinschaft?!

Hallo,

zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

Der Arbeitsuchende (=erwerbsfähige Hilfebedürftige) selbst.
Der Partner des Arbeitsuchenden. Als solcher gilt:
der Ehegatte oder Lebenspartner, der nicht dauernd getrennt lebt,
die Person, die mit dem Arbeitsuchenden in eheähnlicher Gemeinschaft lebt.
Bei unverheirateten Arbeitsuchenden unter 25 zusätzlich
der Elternteil (oder beide Eltern), mit denen er in einem Haushalt lebt, …

Haushaltsgemeinschaft bedeutet:

Wenn Verwandte oder Verschwägerte gemeinsam in einer Wohnung leben, und gemeinsam aus einem Topf wirtschaften, ohne dass sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, dann leben sie in einer Haushaltsgemeinschaft.

Wenn der eine an den anderen einen Mietanteil zahlt, jeder sein eigenes Einkommen und sein eigenes Fach im Kühlschrank hat, kann es auch sein, dass eine bloße Wohngemeinschaft vorliegt, und da muss nie einer für den anderen eintreten. Falls aber eine gemeinsame Kasse besteht, gelten die folgenden Ausführungen:

Wenn also in einer Familie der Sohn seinen fünfundzwanzigsten Geburtstag feiert, dann bilden nur noch die Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Der Sohn scheidet aus der Bedarfsgemeinschaft aus und bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Wenn der Sohn weiterhin bei den Eltern wohnt, bilden sie jedoch alle gemeinsam eine Haushaltsgemeinschaft.

Grüße