Bedarfsgemeinschaft / Haushaltgemeinschaft !?

Hallo,
ein Freund von mir , sucht schon länger eine Whg. und findet erstmal nichts !
nun ist er erstmal zwangsweise bei seine Ex-Freundin eingezogen , er steht aber nicht im Mietvertrag mit drin ! ( der Vermieter weiß aber Bescheid )

seine Exfreundin hat einen Mini-Job und ist auch beim Job-Center gemeldet , das JC weiß auch , das der Ex-Freund mit in der Whg. wohnt, vorübergehend !

nun hat die Frau auf einmal weniger Geld vom JC bekommen , und in dessen Bescheid steht wohl was von „Haushaltsgemeionschaft“

[ mir persönlich ist bekannt, das sowas ( Abzüge ) bei einer Bedarfsgemeinschaft vorkommt , was ist aber eine Haushaltgemeinschaft ? …wird sowas gleich behandelt was die Abzüge betrifft ? ]

danke und Gruß

Hi

ich würde Widerspruch einlegen und noch einmal nachprüfen lassen

Gruß h

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danke erstmal

momentan läuft es ja so , daß das JC die Miete an den Vermieter überweist (430,- € ) , nun überweißt ja mein Freund , seinen „Mietanteil“ nicht an den Vermieter, weil ja kein Mietvertrag zwischen den beiden besteht , sondern auf das Konto seiner EX ( 215,-€ )

wird das nun als Einkommen angerechnet ?

THX

Er könnte das Geld auch dann überweisen, wenn er nicht im Mietvertrag steht, wo ist das Problem? Dem Vermieter ist egal, von wem das Geld kommt, solange er das zuordnen kann.

Woher sollen wir das wissen? Fragt doch das JC.

Gruß
Christa

hier könnte das sog, „zuflussprinzip“ greifen, d.h., es wird angerechnet.

e.c.

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Lesen hilft:

Dir bestimmt auch, oder doch nicht? Hast du irgendwas dazu gedichtet? Ich habe nur das gelesen, was da stand. Da stand nicht, dass es die Gesamtmiete ist, deswegen ging ich davon aus, dass es nur der Anteil der Freundin ist.
Weil der UP sich wundert, warum der Mietanteil des Freundes als Einkommen der Ex-Freundin angerechnet wird, bin ich davon ausgegangen, dass für sie die 215 Euro nur „durchlaufender Posten“ sind. Wenn dem nicht so ist, kann @Kurt2022 das klarstellen. Ebenso, warum er denkt, das müsste nicht angerechnet werden, wenn die 430 Euro die ganze Miete sind und die 215 Euro doch Zusatzeinkommen der Exfreundin sind.

Ich habe nur das gelesen, was dasteht.
JC überweist 430,-. Der Anteil des Freundes ist 215,-.

Selbst wenn der Freundes-Anteil nicht beziffert gewesen wäre, hilft der gesunde Menschenverstand, um zu wissen, daß bei einem 1-Personen-Haushalt 430,- die Gesamtmiete darstellt. Beim JC gibts Höchstgrenzen bei m² und bei Euro!

Unabhängig davon habe ich auch noch nie davon gehört, daß das JC eine halbe Miete direkt an den Vermieter überweist.

Was die Anrechnung angeht, dazu habe ich mich nicht geäußert.