2 Personen, eine Frau und ein Mann leben in einer Wohnung. Der Mann bezieht seit 3 Monaten ALG II.
Die Frau studiert (Erststudium) und jobbt (unter 400€ im Monat). Zudem erhält die Frau ein Stipendium in Form einer materiellen Förderung ( nach Rahmenrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), dass von einer Stiftung gezahlt wird, und Kosten zum Lebensunterhalt ( Miete, Energie, Lebensmittel etc., Zuschuss Krankenversicherung ) sowie zusätzlich Büchergeld während des Studiums beinhaltet.
Beide sehen sich nicht als Bedarfsgemeinschaft. Sie wirtschaften gänzlich getrennt und stehen nicht füreinander ein.
Frau und Mann, obwohl sie getrennt wirtschaften, befürchten, dass Leistungen gekürzt werden könnten, da sie länger als 1 Jahr zusammen in der Wohnung leben und nun zusammengerechnet werden?
Können sie trotzdem vom Amt als Bedarfsgemeischaft eingestuft werden?
Falls ja, was kann man tun um dagegen zu widersprechen/ dies zu widerlegen?
Ein Schriftstück zum WIderlegen der Annahme, dass sie füreinander einstehen haben sie schon vor längerer Zeit verfasst, aber wäre das vor dem Jobcenter Beweis genug?
Falls nicht:
Darf vom jobcenter das Stipendium und EInkommen des Jobs der Frau/ Studentin als Einkommen gerechnet und dem ALG II Bezieher angerechnet werden (monatlich etwa 970 € Stipendium inkl. 300€ Büchergeld + 370€ Job)?
Das Jobcenter kündigt sich zu einem Hausbesuch an, vermutlich um zu überprüfen, ob Frau und Mann in einem gemeinsamen Haushalt leben und eine Bedarfsgemeinschaft bilden und ob die bezogenen Leistungen des Mannes gerechtfertigt sind.
Was darf das Jobcenter beim Hausbesuch alles kontrolloieren oder fragen?
Dürfen verschlossene Zimmer betreten werden? WIrd in Schränke/ Schubladen/ Kisten / Putzschränke/ Fotoalben geschaut, auch wenn die Person, der das Zimmer oder der Schrank gehört nicht anwesend ist oder dies nicht möchte?
Was muss zugelassen werden um keine Sanktionen befürchten zu müssen, was darf man ablehnen (Untersäscheschublade o.Ä.?).
Wie kann man einem solchen Verdacht des Amtes entgegenwirken (Miete etc. wird alles separat gezahlt, Untermietvertrag existiert, auch eine Übereinkunft, dass alle anfallenden Kosten geteilt werden müssen) ennte Zimmer, jedoch gemeinsamens Wohn- und Schlafzimmer.
Jeder hilfreiche und belegbarer Hinweis oder Tipps für weitere Informationen sind sehr willkommen! Danke!